Freigabe des Radverkehrs entgegen der Fahrtrichtung in der Einbahnstraße Hochstraße
Die Einbahnstraße Hochstraße wird zur Erhöhung der Durchlässigkeit entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben. Die Markierungsarbeiten werden vom Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) durchgeführt. Die Hochstraße ist für den motorisierten Verkehr nur in Fahrtrichtung Eilpe nutzbar. Wer in Richtung Stadtmitte unterwegs ist, kann die Frankfurter Straße nutzen. Wer das Rad nutzt, kann nun auch die Hochstraße in diese Richtung nutzen.
Schutzstreifen markiert
Entgegen der Fahrtrichtung wird ein Schutzstreifen markiert, welcher dem Radverkehr eine eigene Spur zur Verfügung stellt. In Einmündungsbereichen wird der Radweg durch eine rote Markierung hervorgehoben, um wie am Graf-von-Galen-Ring und in der Rathausstraße auf den Radverkehr hinzuweisen.
Sharrows verdeutlichen die Wegeführung
In Fahrtrichtung Eilpe wird der Radverkehr im Mischverkehr, also gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn, geführt. Der markierte Schutzstreifen steht entsprechend lediglich dem Verkehr in Richtung Innenstadt zu Verfügung. Zur Verdeutlichung der Wegeführung im Mischverkehr wurden Sharrows (Kombination aus Fahrrad-Piktogramm und Richtungspfeil) auf der Fahrbahn markiert.
Aufgeweiteter Radaufstellstreifen erhöht die Sicherheit
An der Kreuzung Hochstraße/Bergischer Ring wird ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen wie am Graf-von-Galen-Ring, auf der Körnerstraße oder in der Martinstraße markiert. Die ungefähr fünf Meter tiefe Fläche ist rot abgesetzt und steht ausschließlich dem Radverkehr zur Verfügung. Bei Rotlicht müssen andere Verkehrsmittel an der neu markierten Haltelinie vor der Fläche halten. Bei grünem Licht ist es möglich, über den Schutzstreifen zu fahren. Ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen ermöglicht dem Radverkehr ein sicheres Aufstellen vor dem wartenden Individualverkehr, sodass die Gefahr des toten Winkels beim Abbiegen deutlich geringer ist. Bei Rotlicht ist es für den Radverkehr zulässig, rechts auf dem Schutzstreifen an den bereits an der Haltelinie stehenden Verkehrsmitteln vorbeizufahren, um sich in der gesicherten Zone davor aufzustellen.
Neue Beschilderung angebracht
In der Hochstraße gelten für den Parkverkehr neue Regelungen: Die in Fahrtrichtung Eilpe linksseitig liegenden Parkstände werden geringfügig angepasst. Aufgeschultertes Parken ist in der Hochstraße für die sichere Verkehrsführung notwendig, damit alle Verkehrsteilnehmende sicher im Verkehr unterwegs sind. Grundsätzlich gilt die vor Ort angebrachte Beschilderung.
Diese Regeln gelten
In Einbahnstraßen ist der Verkehr grundsätzlich nur in eine Fahrtrichtung zulässig. Die Hochstraße bleibt für den Verkehr in Fahrtrichtung Innenstadt gesperrt. Der Radverkehr wird von dieser Regelung ausgenommen und ist künftig auch gegen die Fahrtrichtung zugelassen. Entgegen der Fahrtrichtung wird ein Schutzstreifen markiert und an Einmündungen farblich abgesetzt. Der Radverkehr in Fahrtrichtung Eilpe erfolgt im Mischverkehr. Das Halten und Parken auf dem Schutzstreifen und das Befahren ist für den motorisierten Verkehr unzulässig. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, über den Schutzstreifen zu fahren, etwa beim Erreichen eines Stellplatzes, beim Abbiegen an Kreuzungen oder wenn eine Begegnung von Fahrzeugen mit Überbreite ein Ausweichen auf den Schutzstreifen erzwingt. Ein Befahren von Schutzstreifen ist nur zulässig, wenn der Radverkehr zu keiner Zeit gefährdet wird. Nach wie vor sollten alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufeinander Rücksicht nehmen.
Weitere Einbindung in das Radverkehrsnetz
In der Hochstraße entsteht so eine weitere Trasse für den Radverkehr zwischen Eilpe und der Stadtmitte. Von der in diesem Jahr freigegebenen Fußgängerzone hat der Radverkehr durch eine Fahrradampel die Möglichkeit, rechts auf den Bergischen Ring und links in die Hochstraße abzubiegen. Von dem Radfahrstreifen erfolgt die Führung entsprechend geradeaus auf den Bergischen Ring und anschließend links in die Hochstraße. Auf der linksabbiegenden Spur vom Bergischen Ring in die Hochstraße wurden dieses Jahr bereits Fahrradpiktogramme aufgebracht, um die Führung zu verdeutlichen. Analog dazu erfolgt die Radverkehrsführung in Richtung Innenstadt geradeaus über die Kreuzung Hochstraße/Bergischer Ring und anschließend rechts über die Marienstraße in die Mittelstraße.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Fachgruppe Verkehrsplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Ansprechpersonen:
- Jana Funke
Telefon: 02331 207-3539
Telefax: 02331 207-2460
- Michele Bifulco
Telefon: 02331 207-3187
Telefax: 02331 207-2460