Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Hagen

Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans („LAP“) der Stadt Hagen hatten Bürgerinnen und Bürger vom 05. Bis zum 25. August die Möglichkeit zur Mitwirkung.


Was ist ein Lärmaktionsplan?


Gemäß der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ ist die Stadt Hagen als Ballungsraum dazu verpflichtet, die Belastungen durch Umgebungslärm nach europaweit einheitlichen Bewertungsmethoden zu ermitteln und in Form von Lärmkarten darzustellen.


Als Umgebungslärm wird der Lärm definiert, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am Arbeitsplatz ist damit nicht gemeint.


Auf Basis der Lärmkartierung sind Lärmaktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufriedenstellende Umweltqualität zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist auch die Öffentlichkeit zu beteiligen, d.h. Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, ihre Anregungen, Beschwerden und Probleme in die Erstellung des Lärmaktionsplans einzubringen.


Die Lärmaktionsplanung erfolgt in mehreren Stufen. Nachdem die erste Stufe der Lärmaktionsplans im Jahr 2010 abgeschlossen wurde, erfolgten die Fortschreibungen zum LAP Stufe II im Jahr 2014 und zum LAP Stufe II im Jahr 2018. Derzeit erfolgt die Fortschreibung zum LAP Stufe IV. Die Stadt Hagen ist dazu verpflichtet bis zum 18. Oktober 2024 den LAP Stufe IV aufzustellen.

Ein Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe IV ist hier abrufbar!


Welche Lärmkarten wurden erstellt?


Im Rahmen der Fortschreibung zum Lärmaktionsplan der Stufe IV wurden Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm und den Schienenlärm erstellt. Während für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist, ist die Stadt Hagen zuständig für die Erstellung der Straßenverkehrslärmkartierung und die der Gewerbe- und Industrielärmkartierung.


Für jede Lärmquelle werden jeweils zwei Karten erstellt:

  • Karte mit dem Tag-Abend-Nacht-Pegel ("LDEN")
  • Karte mit dem Nacht-Pegel ("LNGT")

Beim Straßenverkehrslärm erfolgt außerdem die Ausweisung für das gesamte lärmrelevante Straßennetz, sowie gesondert für das Hauptverkehrsstraßennetz.


Lärmkarten der vierten Runde zum Download

Lärmrelevantes Straßennetz LDEN

Lärmrelevantes Straßennetz LNGT

Hauptverkehrsstraßen LDEN

Hauptverkehrsstraßen LNGT

Industrieanlagen LDEN

Industrieanlagen LNGT


Lärmaktionspläne Stufe I - III

Lärmaktionsplan Stufe I

Lärmaktionsplan Stufe II

Lärmaktionsplan Stufe III

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Fachgruppe Verkehrsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Ansprechpartner:

  • Herr Michele Bifulco

‎ ‎ ‎ Telefon: 02331 207-3187

‎ ‎ ‎ Telefax: 02331 207-2460