Ablösebeträge
Bei privaten Bauvorhaben sind nach der Bauordnung NRW entsprechend der geplanten baulichen Nutzung Stellplätze nachzuweisen. Sofern dies nicht durch den Bau von Stellplätzen oder durch Bestellung einer Baulast möglich ist, kann die Stellplatzverpflichtung durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde abgelöst werden. Die Höhe der Ablösebeträge richtet sich nach fünf Gebietszonen.
Als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung werden die Verträge nach der Stellplatzablösesatzung der Stadt Hagen abgeschlossen.
Ansprechpartner/in:
- Frau Busbach, Tel.: 02331 207-4656
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Vergabe von Bauprojekten | Submissionen
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | Nach telefonischer Vereinbarung |
Dienstag | Nach telefonischer Vereinbarung |
Mittwoch | Nach telefonischer Vereinbarung |
Donnerstag | Nach telefonischer Vereinbarung |
Freitag | Nach telefonischer Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |