Ablösebeträge

Bei privaten Bauvorhaben sind nach der Bauordnung NRW entsprechend der geplanten baulichen Nutzung Stellplätze nachzuweisen. Sofern dies nicht durch den Bau von Stellplätzen oder durch Bestellung einer Baulast möglich ist, kann die Stellplatzverpflichtung durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde abgelöst werden. Die Höhe der Ablösebeträge richtet sich nach fünf Gebietszonen.


Als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung werden die Verträge nach der Stellplatzablösesatzung der Stadt Hagen abgeschlossen.




Ansprechpartner/in:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Vergabe von Bauprojekten | Submissionen

Rathausstraße 11, 58095 Hagen

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