Die Eigentumsförderung des Landes NRW
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen
Das Land unterstützt Haushalte beim Bau, Erwerb oder der Modernisierung von selbst genutzten Immobilien. Die Unterstützung konzentriert sich auf Haushalte mit geringen bis mittleren Einkommen.
Was kann gefördert werden?
• Der Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
• Der schlüsselfertige Erwerb neuer Eigenheime und Eigentumswohnungen
• Der Erwerb gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung
• Baumaßnahmen für Schwerbehinderte
• Modernisierungsmaßnahmen für Bestandsobjekte
Wer kann Fördermittel beantragen?
Haushalte
• mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder
• mit mindestens einer oder einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen (Grad der Behinderung mindestens 50%)
Voraussetzung ist, dass das Einkommen die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt und mit dem Bau noch nicht begonnen bzw. ein Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen worden ist.
Wie werden die Fördermittel beantragt?
Vor einer förmlichen Antragstellung ist ein Beratungsgespräch sinnvoll. Dafür sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid) und alle Unterlagen, die evtl. schon für Ihr Wunschobjekt vorliegen. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, damit wir hierfür die nötige Zeit reservieren können. Die Antragstellung für die Fördermittel erfolgt dann durch Antragsvordrucke nach vorgeschriebenem Muster. Diese stehen auf der Website der NRW.BANK zum download bereit, wir können Sie Ihnen bei Bedarf aber auch zur Verfügung stellen.
Wie erhalte ich weitergehende Informationen?
Detaillierte Informationen können dem Faltblatt "Eigentumsförderung" oder der Internetseite der NRW.BANK entnommen werden. Hier können Sie auch mit Hilfe des Chancenprüfers die Förderfähigkeit des Bauvorhabens überprüfen und die Höhe der möglichen Baudarlehen ermitteln.
Diese Informationen behandeln naturgemäß nur einige grundsätzliche Eckdaten. Vor einer endgültigen Entscheidung für ein konkretes Bauvorhaben bzw. vor Abschluss von rechtsverbindlichen Verträgen ist auf jeden Fall ein detailliertes persönliches Beratungsgespräch angebracht. Hierfür stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Wohnraumförderung der Abteilung Wohnen telefonisch während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Neubauförderung von Mietwohnungen
Förderschwerpunkt der Landesregierung bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen. Für den Neubau solcher Wohnungen stellt das Land NRW zinsgünstige Darlehen bereit, auf die auf Antrag ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschuldenerlass) in Höhe von 15% gewährt wird. Die Bewilligungsmiete wurde ab 2020 auf 5,80 EUR/qm/mtl. angehoben.
Ziel der Förderung ist es, für einkommensschwächere Haushalte bezahlbaren und attraktiven Wohnraum zu schaffen. Die Wohnungen sollen grundsätzlich barrierefrei geplant werden; damit wird nicht nur den Bedürfnissen von Schwerbehinderten und älteren Menschen Rechnung getragen. Darüber hinau werden Zusatzdarlehen u.a. für kleine Wohnungen, Mieteinfamilienhäuser, Wohnungen im Passivhausstandard oder für standort bedingte Mehrkosten gewährt. Auf diese Zusatzdarlehen wid teilweise ein erhöhter Tilgungsnachlass gewährt.
Zielgruppe sind Mieterhaushalte, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Sie wünschen weitergehende Informationen?
Nähere Einzelheiten können Sie der Internetseite der NRW.Bank des Landes Nordrhein-Westfalen entnehmen. Auch die MitarbeiterInnen der Abteilung Wohnen beraten Sie telefonisch während der Geschäftszeiten oder nach Terminvereinbarung gern über die zur Verfügung stehenden Förderprogramme und -voraussetzungen.
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
Das Land NRW hat die Modernisierungsförderung in 2018 grundlegend geändert. Die Bestandsobjekte in NRW sind überwiegend mehr als 40 Jahre alt und haben einen hohen Modernisierungsbedarf. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Förderkonditionen verbessert und das Förderprogramms „RL Mod“ optimiert um modernes Wohnen zu sozial verträglichen Mieten auch in diesen Wohngebäuden zu ermöglichen. Die Förderung geht grundsätzlich immer mit Mietpreis- und Belegungsbindungen einher.
Ziel, ist:
- | den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig zu erhöhen und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern |
- | Barrieren im bestehenden Wohnraum zu reduzieren |
- | die Energieeffizienz von Wohngebäuden zu erhöhen |
- | den Schutz vor Einbruch zu verbessern |
- | die Änderung, Neuschaffung oder Erweiterung von Wohnraum (z. B. durch Ausbau, Anbau oder Umnutzung) |
- | ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld zu schaffen. |
Die Details der Bestimmungen und die Antragsformulare können über die Internetseite der NRW-BANK abgerufen werden.
Weitere Informationen können dem Faltblatt Förderung von Modernisierungsmaßnahmen entnommen werden. Für ein ausführliches Beratungsgespräch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Wohnraumförderung des Fachbereiches Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gern zur Verfügung.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Zusätzliche Förderdarlehen des Landes werden stattdessen auch für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen, selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen zur Verfügung gestellt, wenn Mehrkosten, die aufgrund des konkreten, individuellen Bedarfs von Schwerbehinderten erforderlich werden, anfallen. In diesem Fall sind jedoch die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (s.u.) zu beachten. Das anrechenbare Haushaltseinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 % überschreiten.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und der Förderhöhe finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (siehe rechts). Für eine persönliche Beratung setzen Sie sich bitte mit den SachbearbeiterInnen der Wohnraumförderung der Abteilung Wohnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin.
Lärmschutz
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Straßenbauprojekten ein Zuschuss für passive Lärmschutzmaßnahmen (Fenster mit entsprechenden schalltechnischen Anforderungen) gewährt werden.
Voraussetzung ist, dass im Bebauungsplan entsprechende Maßnahmen festgesetzt sind.
Innovative Wohnformen
Sie wünschen sich Veränderungen in Ihrer Wohn- und Lebensform und möchten neue Wohnformen erproben, wissen aber nicht, wie Sie Ihren Wunsch verwirklichen können! Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihres Wohnprojektes, wie z.B.:
- - Mehrgenerationenwohnen
- - Wohnen im Alter
- - Gemeinschaftliches Wohnen
Neue Wohn- und Lebensformen finden mit Blick auf die demographische Veränderung unserer Gesellschaft immer mehr Interesse. Der Wunsch nach anderen Lebensformen steigt und das Wohnen in der Gemeinschaft wird verstärkt nachgefragt.
Ein gemeinschaftliches Miteinander bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten. Die neuen Wohnformen steigern die Mobilität des Einzelnen und fördern das Zusammenleben.
Wir beraten Sie gern bei Ihrer Projektidee und geben Ihnen Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten. Zudem prüfen wir, ob Sie für Ihr Vorhaben Zuschüsse aus der Wohnraumförderung des Landes NRW erhalten könnten.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Abteilung Wohnen (Wohnungsbauförderung)
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | nach telefonischer Vereinbarung |
Dienstag | nach telefonischer Vereinbarung |
Mittwoch | nach telefonischer Vereinbarung |
Donnerstag | nach telefonischer Vereinbarung |
Freitag | nach telefonischer Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Ansprechpartner
- Frau Barton
Tel.: 02331 207-2721 - Frau Hegel-Söhnchen
Tel.: 02331 207-3852 - Frau Nastali-Malberg
Tel.: 02331 207-3854 - Frau Bintzik
Tel. 207- 2540 - Frau Heese (Architektin)
Tel.207 - 3209