Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen


Bei Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen handelt es sich um besondere Instrumente des Städtebaurechts, die der Beseitigung städtebaulicher Missstände bzw. der erstmaligen geordneten Entwicklung von Stadtteilen dienen. Alle innerhalb des förmlich festgelegten Bereichs liegenden Grundstücke werden mit einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsvermerk im Grundbuch versehen. Dieser Vermerk wird nach formellem Abschluss der Maßnahme von Amts wegen gelöscht.


Alle die Verfügbarkeit oder Wertsteigerung der Grundstücke betreffenden Rechtsgeschäfte ( z.B. Verkauf, Grundschuldeintragung, langfristige Mietverträge) bedürfen einer Genehmigung durch die Stadt als Sanierungs- bzw. Entwicklungsträger.


Innerhalb der Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiete werden keine Anschluss- und Erschließungskosten erhoben. Statt dessen wird die durch die Maßnahme herbeigeführte Bodenwertsteigerung in Form von Ausgleichsbeträgen abgeschöpft.


Zum Nachlesen

Genehmigungspflichtige Vorhaben

Ausgleichsbetrag

Öffnungszeiten

Montagnach Vereinbarung
Dienstagnach Vereinbarung
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstagnach Vereinbarung
Freitagnach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Rathausstr. 11
58095 Hagen


Ansprechpartner
  • Frau Stolberg-Walter
    Tel. 02331 207-2866
    Fax: 02331/207- 2460