Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Bei Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen handelt es sich um besondere Instrumente des Städtebaurechts, die der Beseitigung städtebaulicher Missstände bzw. der erstmaligen geordneten Entwicklung von Stadtteilen dienen. Alle innerhalb des förmlich festgelegten Bereichs liegenden Grundstücke werden mit einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsvermerk im Grundbuch versehen. Dieser Vermerk wird nach formellem Abschluss der Maßnahme von Amts wegen gelöscht.
Alle die Verfügbarkeit oder Wertsteigerung der Grundstücke betreffenden Rechtsgeschäfte ( z.B. Verkauf, Grundschuldeintragung, langfristige Mietverträge) bedürfen einer Genehmigung durch die Stadt als Sanierungs- bzw. Entwicklungsträger.
Innerhalb der Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiete werden keine Anschluss- und Erschließungskosten erhoben. Statt dessen wird die durch die Maßnahme herbeigeführte Bodenwertsteigerung in Form von Ausgleichsbeträgen abgeschöpft.
Zum Nachlesen
Öffnungszeiten
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | nach Vereinbarung |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | nach Vereinbarung |
Freitag | nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Rathausstr. 11
58095 Hagen
Ansprechpartner
- Frau Stolberg-Walter
Tel. 02331 207-2866
Fax: 02331/207- 2460