Radfahrstreifen am Graf-von-Galen-Ring angelegt

Am Graf-von-Galen-Ring ist Platz für den Radverkehr geschaffen worden.

Aus Haspe kommend beginnt vor der Einmündung zur Elberfelder Straße ein Radfahrstreifen. Dieser führt entlang des Graf-von-Galen-Rings, vorbei an der Bahnhofstraße, bis zur Altenhagener Brücke, an welcher an die bestehenden Radwege angeschlossen wird.

Aus Altenhagen kommend beginnt der Radfahrstreifen am Ende der Altenhagener Straße und wird entlang des Graf-von-Galen-Rings, vorbei am Hagener Hauptbahnhof, bis zur Wehringhauser Straße geführt.


Der Radverkehr wird auf den beschriebenen Streckenabschnitten jeweils auf eigenen Fahrstreifen geführt. Gerade in konfliktbehafteten Bereich wurden die Radfahrstreifen rot eingefärbt. Analog zur Beschilderung wurden auch Markierungsarbeiten ausgeführt.

In konfliktbehafteten Bereichen wurden die Radfahrstreifen rot eingefärbt. (Foto: Leon Riemer/Stadt Hagen)

Die Planung im Überblick

Die Radfahrstreifen entlang des Graf-von-Galen-Rings befinden sich auf den jeweils äußeren Fahrspuren, welche zuvor dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zugeschrieben waren. Die Nutzung durch den Radverkehr wird durch den Ausbau der Bahnhofshinterfahrung und der damit verbundenen geringeren Verkehrsbelastung am Graf-von-Galen-Ring ermöglicht.


Auf der Nord-Süd-Achse bestehen zahlreiche Anbindungen an Radverkehrstrassen im Bestand. Aus Haspe kommend besteht durch die Fahrradstraße Augustastraße eine Anbindung an den Hauptbahnhof aus dem Hagener Westen. Die direkte Anbindung des Hauptbahnhofs wird durch den Radfahrstreifen am Graf-von-Galen-Ring erreicht. Auch aus der Stadtmitte ist eine Anbindung an den Hauptbahnhof - zukünftig über die Bahnhofstraße - möglich. Auf der Körnerstraße ist die Busspur durchgängig für den Radverkehr freigegeben, sodass eine Verbindung zur Innenstadt und zum regionalen Radverkehrsnetz besteht. Aus Altenhagen kommend gilt es zunächst neue Infrastruktur zu etablieren. Durch die Markierungsarbeiten auf der Hauptverkehrsstraße wird es dem Radverkehr ermöglicht, den Hauptbahnhof und die Stadtmitte zu erreichen. Eine Anbindung an die zukünftig auszubauende Bahnhofstraße befindet sich in der Planung.

Angepasste Beschilderung

An den Zugangspunkten zum Graf-von-Galen-Ring wurde die Beschilderung angepasst, um auf die Radfahrstreifen hinzuweisen.

An der Altenhagener Straße wurde der rechte Fahrstreifen dem Radverkehr zugewiesen. Von der Körnerstraße aus ist es dem Radverkehr möglich die linksabbiegende Busspur zu nutzen. Auch auf dem Graf-von-Galen-Ring kam es zu einer Anpassung auf der Spurentafel: Dort werden neben der regulären Fahrspur nun auch die Busspur und die Spur für den Radverkehr aufgezeigt.

Informationsmaterial

Weitere Informationen

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► Was ist ein Radfahrstreifen?

Radfahrstreifen sind für den Radverkehr angelegte Fahrstreifen, welche durch das Zeichen 295 (Breitstrich) vom restlichen Verkehr abgetrennt sind. Radfahrstreifen sind für den Radverkehr benutzungspflichtig. In Konfliktbereichen kann der Sonderfahrstreifen rot markiert werden.

► Was gilt es bei Radfahrstreifen zu beachten?

Radfahrstreifen dürfen lediglich vom Radverkehr genutzt werden. Der motorisierte Verkehr darf Radfahrstreifen ausschließlich zum Ein- und Abbiegen, oder zum Erreichen von Parkständen genutzt werden. Auf Radfahrstreifen darf nicht gehalten werden. Beim Überholen gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 m.

► Radfahrstreifen = Schutzstreifen?

Nein! Ein Radfahrstreifen ist nicht mit einem Schutzstreifen gleichzusetzen.

Während ein Radfahrstreifen durch eine durchgezogene Linie (Breitstrich) vom Rest der Fahrbahn abgetrennt ist, sind Schutzstreifen durch unterbrochene Linien abgegrenzt. Radfahrstreifen weisen regelmäßig eine Breite von mindestens 1,85 m auf. Schutzstreifen sind mit einer Regelbreite von 1,50 m schmaler und werden nur dort angelegt, wo Radfahrstreifen nicht angelegt werden können.

Ein weiterer Unterschied ergibt sich durch die Nutzung solcher Anlagen. Schutzstreifen können vom motorisierten Verkehr nur dann vorsichtig befahren werden, wenn dies verkehrlich (z.B. durch einen entgegenkommenden Bus) notwendig ist. Radfahrstreifen dürfen nur zum Ein- und Abbiegen und um Parkstände zu erreichen, befahren werden.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Fachgruppe Verkehrsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Ansprechperson:

  • Leon Riemer

‎ ‎ ‎ Telefon: 02331 207-3159

‎ ‎ ‎ Telefax: 02331 207-2460


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