Straßenbaulast
Wahrnehmung der Funktion als Straßenbaulastträger der Kreis- und Gemeindestraßen sowie der Landes- und Bundesstraßen in den festgesetzten Ortsdurchfahrten.
Die Aufgaben werden als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit, insbesondere dem Bau und der Unterhaltung der Straßen einschließlich der dazugehörigen Ausstattungen und Nebenanlagen wahrgenommen.
Tätigkeitsfelder:
- Straßenrecht
- Verwaltung städtischer Verkehrsanlagen
- Mitwirkung und Stellungnahme zu Planungen anderer Baulastträger
- Mitwirkung und Stellungnahmen zu Maßnahmen der Versorgungsträger
- Mitwirkung bei straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen
- Mitwirkung und Stellungnahmen zu Baugesuchen
- Zufahrtsgenehmigungen zu Anliegergrundstücken in bestehender Bebauung
- Zufahrtsgenehmigungen zu Erschließungsgebieten
- Mitwirkung bei Vereinbarungen
- Mitwirkung bei Widmungen und Einziehungen
Ansprechpartner/in:
- Herr Balz, Tel.: 02331 207- 2631
Schadensregulierung
Hier wird die Schadensregulierung für folgende Bereiche abgewickelt:
- Beschädigungen städtischer Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrszeichen, Straßenpoller, Absperrbügel)
- Beschädigungen von Lichtsignalanlagen
- Beschädigungen am Parkleitsystem
- Beschädigungen von Ingenieurbauwerken (z.B. Brücken und Stützmauern)
Ansprechpartner/in:
- Frau Gredig, Tel.: 02331 207-4704
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beiträge, städtebaul. Verträge, Straßenrecht
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:30 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |