Ernst-Meister-Preis
Ernst Meister-Preis für Lyrik – Auschreibungsbedingungen
In Erinnerung an den 1979 verstorbenen Hagener Lyriker Ernst Meister stiftet die Stadt Hagen seit 1981 den Ernst Meister-Preis für Lyrik, Kulturpreis der Stadt Hagen. Der Preis wird an deutschsprachige Autorinnen/Autoren verliehen. Der Preis besteht aus einem Hauptpreis und zwei Förderpreisen. Mit dem Hauptpreis wird das Werk einer Autorin / eines Autors ausgezeichnet, in dem auf besondere Weise die Verantwortung für Sprache und Poesie und das Bemühen um ihre lebendige und zeitgemäße Weiterentwicklung zum Ausdruck kommen. Für die Zuerkennung kann das gesamte literarische Schaffen oder auch ein hervorragendes Werk maßgeblich sein. Der Hauptpreis ist mit 13.000 € dotiert.
Teilnahmebedingungen für den Hauptpreis:
- Verlage, literarische Einrichtungen und Literaturvermittler sind berechtigt, Kandidatinnen und Kandidaten für den Hauptpreis vorzuschlagen. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
- Der/die Preisträger/in verpflichtet sich zu einer nicht honorierten Lesung in Hagen unabhängig von der Preisverleihung.
- Die Texte müssen in sechsfacher Ausfertigung vorliegen.
- Eine Bio-Bibliographie der Autorin/des Autors muss vorliegen.
Ernst Meister-Förderpreise:
Die zwei Förderpreise erhalten Nachwuchsautorinnen und -autoren. Eine/r von ihnen muss in Westfalen beheimatet sein. Der Westfälische Ernst Meister-Preis wird gestiftet von der Kulturstiftung der Westfälischen Provinzialversicherungen. Ihre Werke zeichnen sich durch Experimentierfreude und besondere Aufmerksamkeit im Umgang mit Sprache aus. Beide Förderpreise sind mit einem Preisgeld von jeweils 2.250 € dotiert. Sie bestehen außerdem in einer nicht honorierten Lesung in Hagen und zwei honorierten Lesungen in umliegenden Städten. Eigenbewerbungen sind zugelassen.
Teilnahmebedingungen für die Förderpreise:
- Nachweis einer eigenständigen, nicht im Selbst- oder Druckkostenzuschussverlag erschienenen literarischen bzw. literaturwissenschaftlichen Buchveröffentlichung.
- Einreichung von max. 12 lyrischen Texten in sechsfacher Ausfertigung (mit Namen und Adresse versehen).
- Der/die Preisträger/in verpflichtet sich zu einer nicht honorierten Lesung in Hagen unabhängig von der Preisverleihung.
- Eine Bio-Bibliographie der Autorin/des Autors muss vorliegen.
Die Jury:
Eine fünfköpfige Fachjury, der Vertreterinnen und Vertreter aus unterschiedlichen Bereichen der Literaturvermittlung und -förderung, eine Lyrikerin bzw. ein Lyriker sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadt Hagen angehören, entscheidet sowohl über den Hauptpreis als auch über die Förderpreise. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Ein Anspruch auf Preisvergabe besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerbungsunterlagen können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden.
Kontakt
- Sigrun Politt
stellvertr. Kulturamtsleiterin
Museumsplatz 3, 58095 Hagen
Tel.: 02331/207 4870
mail:sigrun.politt@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Kulturbüro Hagen
Fachbereich Bildung
Museumsplatz 3
58095 Hagen