Verkehrsversuch: Modaler Filter für die Fahrradstraße Augustastraße
Die Augustastraße ist seit September 2023 die erste Fahrradstraße in Hagen. Es handelt sich um die direkte Verbindung zwischen der Hagener Innenstadt mit den Stadtteilen Wehringhausen, Hestert und Haspe und bildet zudem eine Verbindungsfunktion zu den Städten Gevelsberg und Ennepetal.
In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren und sie geben die Geschwindigkeit vor. Der Radverkehr darf nicht eingeschränkt oder behindert werden und der gesetzliche Überholabstand von mind. 1,5m innerorts bzw. 2,0m außerorts ist einzuhalten. Grundsätzlich sind in Fahrradstraßen ausschließlich Fahrräder zugelassen. Der motorisierte Verkehr kann durch Zusatzzeichen zugelassen werden.
Die Fahrradstraße Augustastraße ist technisch zwischen der Minervastraße und dem Bergischen Ring befahrbar. Grundsätzlich ist lediglich der Radverkehr in einer Fahrradstraße zugelassen. Zusätzlich erfolgte in der Augustastraße die Freigabe des Anliegerverkehrs. Dieser liegt bei Anwohnenden und Lieferunternehmen oder zur Erfüllung der öffentlichen Dienstleistungen (HEB, Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt) vor. Durchgangsverkehr ist somit untersagt. Der Radverkehr hat in Fahrradstraßen Vorrang. Die Maßnahme wurde in den Vorlagen 0398/2020 und 0507/2022 beschlossen.
Zu Beginn der Maßnahme fand eine umfassende Öffentlichkeitsveranstaltung statt. Entlang der Augustastraße befanden sich bis Ende 2023 Baustellenbanner, auf denen die Regeln erläutert wurden. Zudem fand eine Information im Rahmen der Veranstaltungen Hagen blüht auf und HagenUpdate statt. Darüber hinaus wurden Pressemitteilungen herausgegeben und auch der WDR berichtete über die Regeln in der ersten Fahrradstraße Hagens.
Aufgrund zahlreicher Meldungen und Beobachtungen findet dennoch vermehrt auch der Durchgangsverkehr statt. Durchgangsverkehr charakterisiert sich durch eine Ziel- und Quellbeziehung außerhalb der Augustastraße, sodass eine Durchfahrt unzulässig ist. Nicht selten werden gefährliche Situationen im Rahmen eines turnusmäßig stattfindenden Termins zwischen Stadtverwaltung und den Interessenverbänden ADFC, Verkehrswende Hagen und VCD gemeldet, die auf den Durchgangsverkehr zurückzuführen sind.
In der Örtlichkeit liegt auch die Planung der Aufweitung der Zugangssituation Tunnel Augustastraße (DS 0154/2020). Gemäß Beschluss dieser Vorlage ist im Bereich der geplanten Tunnelaufweitung eine Einschränkung des Durchgangsverkehrs vorgesehen. Die Einschränkung wird mit einem hohen Durchgangsverkehr begründet.
Anhand des Verkehrsmodells der Stadt Hagen lassen sich ebenfalls Verkehrsbeziehungen dieses Typs feststellen. Schätzungsweise rund ein Drittel des Verkehrs ist reiner Durchgangsverkehr.
Bei einer Fahrradstraße mit der Möglichkeit zur Durchfahrt für den Kfz-Verkehr wird auch von einer unechten Fahrradstraße gesprochen. Um den Charakter und die Qualität zu erhöhen, soll ein sogenannter modaler Filter eingesetzt werden. Ein modaler Filter kann aus einem oder mehreren Absperrpfosten oder Absperrbügeln bestehen, sodass der motorisierte Verkehr umgelenkt wird und der Radverkehr weiterhin die Fahrradstraße (in dem Sinne „echte Fahrradstraße“) nutzen kann.
Vor der Umsetzung einer solchen Maßnahme wurde zunächst probeweise die Durchführbarkeit und die Effizienz geprüft. Im Rahmen der Kampagne STADTRADELN erhielt die Augustastraße einen temporären modalen Filter. Dieser wurde für einen Zeitraum von 3-4 Wochen Ende April bis Ende Mai 2024 auf Höhe der Bachstraße installiert.
Zur Bestimmung der Effizienz führte die Stadtverwaltung vor der Maßnahme eine Verkehrszählung durch und wiederholte diese auch nach Umsetzung der Maßnahme. Im Anschluss erfolgte eine datenbasierte Evaluation, in welcher auch Meldungen durch Bürgerinnen und Bürger zum Radverkehr aufgenommen wurden. Bei der Maßnahme wurde auch das Ordnungsamt und der WBH involviert.
Auswertung
Auffällig bei den Ergebnissen der Verkehrszählungen ist, dass die Verkehrsströme in Richtung Haspe geringfügig stärker sind als jene in Richtung Innenstadt. Das größte Verkehrsaufkommen lässt sich zwischen 15.45 und 16.00 Uhr sowie zwischen 16.30 und 16.45 Uhr erfassen. Insgesamt lässt sich eine Agglomeration zwischen 15.30 und 16.45 Uhr beobachten.
Neben den prozentualen Ergebnissen in visueller Form lassen sich die Ergebnisse auch in Matrizen zusammenfassen, die sowohl die Daten in prozentualem als auch in totalem Verhältnis zueinander darstellen. Die Auswertung in Form der Matrizen sind am Ende der Seite verlinkt.
Hervorzuheben ist, dass der Anteil des motorisierten Verkehrs erheblich nachgelassen hat und zeitgleich ein Anstieg an der Nutzung des Rad- und Fußverkehrs zu vermerken ist. Diese Beobachtung ist im Nachmittagsbereich stärker als im Zeitbereich morgens. Die Abnahme des motorisierten Verkehrs beträgt hier zwischen -17 und -91% (PKW) bzw. 0 bis -100% (LFW/LKW). Der Radverkehr verzeichnet einen Anstieg in der Nutzung um +33 bis +800%. Auch beim Fußverkehr ist eine Zunahme von wenigen Prozenten bis hin zu 500% zu vermerken.
Schlussfolgerungen
Der Verkehrsversuch kann anhand der beschriebenen Ergebnisse als positives Beispiel aufgenommen werden. Gem. Beschluss der BV-Mitte vom 27.08.2020 (DS 0154/2020) sowie vom 12.03.2024 (DS 0189/2024, BV-Mitte) bzw. 20.03.2024 (DS 0189/2024, UKM) soll eine dauerhafte Errichtung einer Durchfahrtssperre für den Durchgangsverkehr errichtet werden. Diese Maßnahme soll gedanklich an die Maßnahme zur Tunnelaufweitung Augustastraße geknüpft werden, kann jedoch aufgrund des nicht von der Hand zu weisenden Bedarfs auch früher erfolgen.
Eine dauerhafte Sperrung ist so zu errichten, dass ausreichend Platz für Liegeräder, Lastenräder und mehrspurige Fahrräder beim Passieren der Sperre eingeplant ist.
Informationsmaterial
Standort & Erreichbarkeit
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