Zwischen der Minervastraße und dem Bergischen RIng hat der Radverkehr Vorrang. Baumaßnahmen fanden lediglich im Bereich zwischen der Södingstraße und dem Bergischen Ring statt. Die Augustraße erhielt entsprechende Beschilderungen und Markierungen. Der Kfz-Verkehr ist weiterhin zugelassen.

Das Verkehrszeichen 244.1 zeigt den Beginn der Fahrradstraße an. Durch das Zusatzzeichen "Kraftfahrzeuge frei" sind auch motorisierte Verkehrsmittel zugelassen.

Die Planung im Überblick

Zwischen der Minervastraße und der Södingstraße wird die Augustastraße zur Fahrradstraße. In der Verlängerung finden auch Arbeiten bis zur Bergstraße statt. Baumaßnahmen finden lediglich zwischen der Södingstraße und dem Bergischen Ring statt. Die Maßnahme findet sich unter Punkt H29 im Radverkehrskonzept der Stadt Hagen. Auf der gesamten Strecke der Augustastraße finden Markierungsarbeiten statt und die Beschilderung wird angepasst. Zusätzlich machen Banner auf die neuen Regeln aufmerksam. Flyer mit einer kurzen Zusammenfassung der Verkehrsregeln in Fahrradstraßen sind in den Bürgerämtern und beim Quartiersmanagement Wehringhausen zu finden. Der Flyer kann auch online eingesehen werden.

Weitere Informationen

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► Was ist eine Fahrradstraße?

Fahrradstraßen sind Straßen, die exklusiv für den Radverkehr bestimmt sind. Fahrradstraßen werden ausgewiesen, wenn das Fahrrad das dominierende Verkehrsmittel ist oder dies zu erwarten ist. Der Radverkehr hat Vorrang. Der motorisierte Verkehr ist nur zulässig, wenn ein Zeichen dies erlaubt.

► Was gilt es zu beachten?

In einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang. Andere Verkehrsmittel sind zu Gast, wenn ein Zeichen sie erlaubt. Das Fahrrad gibt das Tempo vor. Allgemein gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Fahrräder dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Der Radverkehr darf weder eingeschränkt noch behindert werden.

► Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr

Die Sicherheit des Radverkehrs steht in Fahrradstraßen im Vordergrund. Der Kfz-Verkehr muss sich an den Radverkehr anpassen und darf diesen nicht einschränken. Der Kfz-Verkehr nimmt besondere Rücksicht auf den Radverkehr. Ein Überholen ist mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 m möglich. Parken ist nur in gekennzeichneten Bereichen möglich.

► Fahrradstraße für den Radverkehr

Das Fahrrad ist das dominierende Verkehrsmittel und hat Vorrang. Der Kfz-Verkehr ist zu Gast und muss geduldet werden. Das Tempo gibt der Radverkehr vor. Das Rechtsfahrgebot ist weiterhin einzuhalten. Gehwege sind dem Fußverkehr zugeordnet. Personen unter acht Jahren müssen weiterhin auf dem Gehweg fahren.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen

Fachgruppe Verkehrsplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Ansprechperson:

  • Leon Riemer

‎ ‎ ‎ Telefon: 02331 207-3159

‎ ‎ ‎ Telefax: 02331 207-2460


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