Leistungen und Vergünstigungen
Gehörlose
Gehörlose erhalten zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach bundes- oder anderen landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Lande Nordrhein-Westfalen haben.
Gehörlos sind Personen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Die Gehörlosigkeit muss nachgewiesen werden durch eine Bescheinigung des HNO-Arztes (Vordruck erhältlich beim Fachbereich Jugend und Soziales) oder durch Vorlage eines Bescheides des Versorgungsamtes Dortmund über eine vorhandene Taubheit.
Leistungen werden nur auf Antrag gewährt!
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Jugend und Soziales
Hilfen für behinderte Menschen
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2080
Ansprechpartner
- Herr Brinkmann, Zimmer: A.407
Telefon: 02331 207-2892
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
Öffnungszeiten
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | nach Vereinbarung |
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Freitag | nach Vereinbarung |
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