Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld gibt es in den Formen- des "Mietzuschusses" (für Mietwohnungen sowie für eigengenutzte Wohnungen im eigenen Mehrfamilienhaus)
- sowie des "Lastenzuschusses" für Eigentümer von Eigentumswohnungen und Ein- bzw. Zweifamilienhäusern.
Leistungen
- telefonische und persönliche Beratung von BürgerInnen dahingehend, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben
- Ausgabe von Anträgen (individuell zusammengestellt nach den Angaben der BürgerInnen zu ihrer persönlichen Situation, also nicht einfach nur die Ausgabe des Standardantrages)
- Annahme von Anträgen und Anforderung fehlender Unterlagen bei den AntragstellerInnen
- Bearbeitung der Wohngeldanträge
- Erlass von Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheiden
- Beratung von AntragstellerInnen bei veränderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (hat z. B. ein Erhöhungsantrag Aussicht auf Erfolg?
Wohngelderhöhung zum 01.01.2023
Im Rahmen des dritten Entlastungspakets zu den stetig steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ab dem 01.01.2023 deutlich zu erhöhen. Ziel ist es, die Zahl der Wohngeldberechtigten von rd. 650.000 auf rd. 2.000.000 bundesweit zu steigern, um so die enorm gestiegenen Energiekosten abzufedern.
Im Einzelnen werden folgende Komponenten angepasst bzw. eingeführt:
- Erhöhung der Einkommensgrenzen
- Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung
- Erhöhung der Wohngeldbeträge
- Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente
- Einführung einer dauerhaften Klimakomponente
Informationen zum Wohngeld in verschiedenen Sprachen:
Die Antragsformulare sind in den Bürgerämtern, an den Info-Theken in den Rathäusern I und II oder nachstehend als PDF-Dateien zum Download erhältlich.
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Anlage für mehr als 4 Personen im Haushalt
- Hinweise zum Wohngeldantrag
- Mietbescheinigung
- Verdienstbescheinigung
- Unterhaltsverpflichtungen
Die Antragstellung ist auch online möglich
Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Jugend und Soziales - Wohngeld
Berliner Platz 22, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2450
Ansprechpartnerinnen
- Teamleiter Wohngeld
Herr Thiel, Zimmer: B.211
Telefon: 02331 207-4545 - Buchstaben Da, Ha-Hd, J, Sa - Sc
Frau Mikloweit, Zimmer: B.206
Telefon: 02331 207-3866 - Buchstaben Alm, Di-Dl, Q, W
Frau Spies, Zimmer: B.202
Telefon: 02331 207-4543 ( Mo. - Do. vormittags) - Buchstaben Ale-Alh, Ka - Kp, X, Z
Frau Söding, Zimmer: B.205
Telefon: 02331 207-2716 - Buchstaben Be - Bz, Do-Dr, Gru - Gz, Y
Herr Centkowski, Zimmer: B.203
Telefon: 02331 207-3902 - Buchstaben De-Dh, Gra-Gro, L, P
Frau Grothe, Zimmer: B.202
Telefon: 02331 207-3967 - Buchstaben Alu-An, E, N, R
Frau Jonetzko, Zimmer: B.209
Telefon: 02331 207-2715 - Buchstaben Aa - Ak, Ao - Ba, Kr - Kz
Herr Lowitz, Zimmer: B.227
Tel. 02331 207-2726 - Buchstaben Aln-Alt, F, He, I, T
Herr Marx, Zimmer: B.210
Tel. 02331 207-2749 - Buchstaben C, Ga - Go
Frau Bourjal, Zimmer: B.204
Tel. 02331 207-2724 (außer Mittwoch) - Buchstaben Du-Dz, Hi - Hz, O, Sd - Sz
Frau Larisch, Zimmer: B.207
Tel. 02331 207-2713 - Buchstaben Ala-Ald, M, U, V
Frau Landgraf, Zimmer: B.208
Tel. 02331 207-2711
Öffnungszeiten
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Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.
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