Wohngeld


Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Wohngeld gibt es in den Formen
  • des "Mietzuschusses" (für Mietwohnungen sowie für eigengenutzte Wohnungen im eigenen Mehrfamilienhaus)
  • sowie des "Lastenzuschusses" für Eigentümer von Eigentumswohnungen und Ein- bzw. Zweifamilienhäusern.

Leistungen

  • telefonische und persönliche Beratung von BürgerInnen dahingehend, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben
  • Ausgabe von Anträgen (individuell zusammengestellt nach den Angaben der BürgerInnen zu ihrer persönlichen Situation, also nicht einfach nur die Ausgabe des Standardantrages)
  • Annahme von Anträgen und Anforderung fehlender Unterlagen bei den AntragstellerInnen
  • Bearbeitung der Wohngeldanträge
  • Erlass von Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheiden
  • Beratung von AntragstellerInnen bei veränderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (hat z. B. ein Erhöhungsantrag Aussicht auf Erfolg?

Wohngelderhöhung zum 01.01.2023

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets zu den stetig steigenden Energiekosten hat die Bundesregierung beschlossen, das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ab dem 01.01.2023 deutlich zu erhöhen. Ziel ist es, die Zahl der Wohngeldberechtigten von rd. 650.000 auf rd. 2.000.000 bundesweit zu steigern, um so die enorm gestiegenen Energiekosten abzufedern.


Im Einzelnen werden folgende Komponenten angepasst bzw. eingeführt:


  • Erhöhung der Einkommensgrenzen
  • Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung
  • Erhöhung der Wohngeldbeträge
  • Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente
  • Einführung einer dauerhaften Klimakomponente

Weitere Informationen sind über folgenden Link auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.


Informationen zum Wohngeld in verschiedenen Sprachen:

Informationen in Arabisch

Informationen in Englisch

Informationen in Französisch

Informationen in Polnisch

Informationen in Russisch

Informationen in Türkisch

Informationen in Ukrainisch


Die Antragsformulare sind in den Bürgerämtern, an den Info-Theken in den Rathäusern I und II oder nachstehend als PDF-Dateien zum Download erhältlich.


Die Antragstellung ist auch online möglich

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Hinweise zum Datenschutz

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales - Wohngeld
Berliner Platz 22, 58095 Hagen
Telefax: 02331 207-2450


Ansprechpartnerinnen

  • Teamleiter Wohngeld
    Herr Thiel, Zimmer: B.211
    Telefon: 02331 207-4545
  • Buchstaben Da, Ha-Hd, J, Sa - Sc
    Frau Mikloweit, Zimmer: B.206
    Telefon: 02331 207-3866
  • Buchstaben Alm, Di-Dl, Q, W
    Frau Spies, Zimmer: B.202
    Telefon: 02331 207-4543 ( Mo. - Do. vormittags)
  • Buchstaben Ale-Alh, Ka - Kp, X, Z
    Frau Söding, Zimmer: B.205
    Telefon: 02331 207-2716
  • Buchstaben Be - Bz, Do-Dr, Gru - Gz, Y
    Herr Centkowski, Zimmer: B.203
    Telefon: 02331 207-3902
  • Buchstaben De-Dh, Gra-Gro, L, P
    Frau Grothe, Zimmer: B.202
    Telefon: 02331 207-3967
  • Buchstaben Alu-An, E, N, R
    Frau Jonetzko, Zimmer: B.209
    Telefon: 02331 207-2715
  • Buchstaben Aa - Ak, Ao - Ba, Kr - Kz
    Herr Lowitz, Zimmer: B.227
    Tel. 02331 207-2726
  • Buchstaben Aln-Alt, F, He, I, T
    Herr Marx, Zimmer: B.210
    Tel. 02331 207-2749
  • Buchstaben C, Ga - Go
    Frau Bourjal, Zimmer: B.204
    Tel. 02331 207-2724 (außer Mittwoch)
  • Buchstaben Du-Dz, Hi - Hz, O, Sd - Sz
    Frau Larisch, Zimmer: B.207
    Tel. 02331 207-2713
  • Buchstaben Ala-Ald, M, U, V
    Frau Landgraf, Zimmer: B.208
    Tel. 02331 207-2711

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.

Außerhalb dieser Zeit können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Wir rufen Sie gerne zurück!

externe Links