Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen.



Wer hat Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung?


Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz hat, wer


das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

   1. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und

   2. nicht oder nicht regelmäßig in ausreichender Höhe
   - Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
   - wenn dieser verstorben ist, Waisenbezüge erhält.

   3. das 12. Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres, wenn
   - das Kind keine Leistungen durch das Jobcenter erhält oder die Hilfebedürftigkeit durch Unterhaltsvorschuss vermieden werden kann
   - oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II - Bezug mindestens 600 € brutto verdient.

Dies gilt auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil im Besitz eines Aufenthaltstitels in Form einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.



Wie hoch ist die Unterhaltsvorschussleistung?


Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab 01.01.2025 monatlich für Kinder


   - bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 232,00 €
   - bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 304,00 €
   - bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 399,00 €
   

Bei der Berechnung der UVG-Beträge ab dem 01.01.2025 wurde entsprechend der aktuellen Gesetzeslage das aktuelle Erstkindergeld in Höhe von 250,- € auf die Mindestunterhaltsbeträge angerechnet und in Abzug gebracht.

Die Höhe der Leistung nach dem UVG kann sich nachträglich verringern, falls das Kindergeld auf Grund des geplanten Steuerfortentwicklungsgesetzes mit Wirkung ab 1. Januar 2025 erhöht wird.



Wie lange kann Unterhaltsvorschuss gewährt werden?


Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.



Erforderliche Unterlagen (in Kopie) zum Antrag:



   - Personalausweis / Pass / Aufenthaltstitel
   - Geburtsurkunde des Kindes
   - sofern es sich um ein nichteheliches Kind handelt die Vaterschaftsanerkennung, bzw. den Vaterschaftsfeststellungsbeschluss


Falls zutreffend, sind ebenfalls folgende Unterlagen (in Kopie) einzureichen


   - Kopie des aktuellen Leistungsbescheid des Jobcenters (vollständig),
   wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beziehen
   - vollstreckbarer Unterhaltstitel (Urkunde des Jugendamtes / eines Notars oder Gerichtsbeschluss), falls vorhanden
   - Einkommensnachweise des Kindes: (Ausbildungsvergütung, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Halbwaisenrente, …)
   - Nachweise über Unterhaltszahlungen (Belege, Quittungen oder andere Nachweise der Zahlungen der letzten 3 Monate)
   - Schriftverkehr vom Rechtsanwalt / Beistand über die Unterhaltsangelegenheit


Im Einzelfall können weitere Unterlagen von Ihnen angefordert werden!



Formulare:


Antrag für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (je Kind ein Antrag)


Ergänzender Antrag für Kinder ab 12 bis 17 Jahren


Merkblatt (für Ihre Unterlagen)


Weitere Informationen erhalten Sie unter:


https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales
Berliner Platz 22, 58089 Hagen


Telefax: 02331 207-2450


Die Zuständigkeit, die sich nach dem ersten Buchstaben des Familiennamens des Kindes richtet, entnehmen Sie bitte der nachstehenden Auflistung.


Ansprechpartner für Antragstellende / Zahlungsempfangende:

Buchstaben: O, P, Sch, V, Y

Frau Roque Campos

Tel.: 02331 207-5704

Zimmer D.324


Buchstaben: B, D, F, K

Frau Schulz

Tel.: 02331 207-2853

Zimmer D.315


Buchstaben: A, C, E

Frau Stoltmann

Tel.: 02331 207-2806

Zimmer D.315


Buchstaben: I, J, L, Q, R, S

Frau Sygulla

Tel.: 02331 207-2807

Zimmer D. 315


Buchstaben: G, H, M, N, U, W, X

Frau Swierczek

Tel.: 02331 207-3124

Zimmer D. 324


Ansprechpartner für unterhaltspflichtige Elternteile

Buchstaben: C, D, M, X, Y

Herr Langkau

Tel.: 02331 207-2953

Zimmer D.325


Buchstaben: J, K, U, Q

Frau Reichard

Tel.: 02331 207-4319

Zimmer D.322


Buchstaben: G, H, L

Frau Ze

Tel.: 02331 207-3653

Zimmer D.323


Buchstaben: E, I, Sch, T, W

Herr Harbeke

Tel.: 02331-5612

Zimmer D.321


Buchstaben: F, O, S (ohne Sch), V, Z

Frau Kunze

Tel.: 02331 207-4229

Zimmer D.319


Buchstaben: A, B

Frau Triepel

Tel. 02331 207-4332

Zimmer D.320


Buchstaben: N, P, R

Frau Marks

Tel.: 02331 207-3680

Zimmer D.321


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