Kinder- und Jugendbeteiligung in Hagen
Was bedeutet das überhaupt?
Die Mitwirkungsrechte und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen finden sich in unterschiedlichen gesetzlichen Ausführungen.
Die UN-Kinderrechtskonventionen setzten sich auf internationaler Ebene für das Recht auf Beteiligung ein (hier insbesondere Artikel 12, 13 und 17).
In Deutschland wird durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt, dass alle Kinder und Jugendlichen das gleiche Recht auf Beteiligung haben, sie angehört und ihre Interessen und Vorschläge berücksichtigt werden müssen (hier insbesondere §8 und §11 des SGB VIII).
Ziele der Kinder- und Jugendbeteiligung sind…
- Gelegenheit zur Mitbestimmung und Mitwirkung geben
- Förderung des Interesses an politischer Bildung
- Partizipation im direkten Lebensumfeld nachhaltig gestalten
- Stärkung der Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte
- Persönlichkeitsentwicklung durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge
- Förderung des sozialen Engagements
- Beitrag leisten zur Entwicklung der Zivilgesellschaft
Die Kinder- und Jugendbeteiligung in Hagen hat den Anspruch, dem Beteiligungsaspekt und dem Anspruch der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden sowie eine Mitgestaltung des öffentlichen Lebens in Hagen zu ermöglichen.
Möglichkeiten der Beteiligung
In Hagen gibt viele unterschiedliche Kinder und Jugendliche mit vielen unterschiedlichen Meinungen. Genau aus diesem Grund gibt es auch vielfältige Möglichkeiten, wie Beteiligung im Einzelnen gestaltet werden kann. Bei der Entwicklung der Angebotsformen der Kinder- und Jugendbeteiligung in Hagen wurde darauf geachtet, dass sie…
- altersangemessen, milieu- und geschlechtersensibel
- niederschwellig und motivierend
- zeitlich überschaubar und erfahrbar angelegt
- bezugnehmend auf das konkrete Lebensumfeld
- transparent in den tatsächlichen Auswirkungen auf Entscheidungen
sind.
Jugendforen in den Bezirken
Als eine offene Beteiligungsform gibt es in Hagen die Jugendforen, welche in den Stadtbezirken bzw. Sozialräumen organisiert sind und mehrmals im Jahr stattfinden. In den Jugendforen werden Themen und Anliegen besprochen, die die Kinder und Jugendlichen betreffen. Es ist Zeit für Austausch und Auseinandersetzung mit Interessen. Die Jugendforen sind öffentlich. Kinder und Jugendliche, die am Jugendforum teilnehmen wollen, können dies ohne Anmeldung tun. Mitspracherecht beim Jugendforum haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren.
Ziele der Jugendforen sind...
- für ALLE erreichbar zu sein
- Themen, Bedarfe und Wünsche werden eingebracht
- Austausch ermöglichen zwischen Jugend, Bezirkspolitik und Verwaltung
Gesamtstätisches Jugendforum
Einmal im Jahr findet ein stadtweites Jugendforum statt. Das stadtweite Jugendforum nimmt Themen auf, die Kinder und Jugendliche in ganz Hagen betreffen. Neben der Diskussion der stadtweit relevanten Anliegen von Kindern und Jugendlichen und der Erarbeitung von Vorschlägen und Umsetzungsmöglichkeiten, ist die Wahl von Vertreter*innen für den Gesamtstädtischen Jugendrat eine der Aufgaben des stadtweiten Jugendforums. Eine Beteiligung an der Vorbereitung ist erwünscht.
Auch hier gilt: das stadtweite Jugendforum ist öffentlich. Kinder und Jugendliche, die teilnehmen wollen, können dies ohne Anmeldung tun. Mitspracherecht beim stadtweiten Jugendforum haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren.
Jugendrat
Der Jugendrat vertritt alle Kinder- und Jugendlichen in Hagen. Im Unterschied zu den offenen Jugendforen zeichnet sich der Jugendrat durch eine kontinuierliche Arbeitsweise aus. Der Jugendrat tagt mindestens sechsmal im Jahr. Die Mitglieder des Jugendrates müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Sie dürfen bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise bis zu ihrem Schulabschluss teilnehmen. Die Mitglieder des Jugendrates werden bei einem stadtweiten Jugendforum für zwei Jahre gewählt. Gewählte Mitglieder verpflichten sich, regelmäßig an den Sitzungen des Jugendrates teilzunehmen. Als verfasstes Jugendparlament mit gewählten Mitgliedern und formalisierten Abläufen, wird seine Arbeitsweise durch die Satzung vorgegeben.
Der Jugendrat nimmt Anliegen und Themen von Kindern und Jugendlichen aus den Jugendforen in Bezirken, welche über den jeweiligen Bezirk hinaus gehen, sowie aus dem stadtweiten Jugendforum auf und bearbeitet diese. Kinder und Jugendlichen können sich auch direkt mit ihren Anliegen an den Jugendrat wenden. Der Jugendrat hat das Recht zwei Delegierte und zwei Stellvertreter*innen mit Rede- und Antragsrecht in den Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt zu entsenden. Der Jugendrat bringt die Themen der Jugendforen und weitere Anliegen von Kindern und Jugendlichen in den JHA der Stadt Hagen ein, fungiert somit als Sprachrohr auf politischer Ebene.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite: jugendbeteiligung-hagen.de
Termine der Jugendforen gibt es auf der Seite: wasgehtinhagen.de
Bei Instagram: @jugend.beteiligung.hagen und @jugendrat_hagen
Servicestelle Jugendbeteiligung:
Seranie Wegener
Seranie.Wegener@Stadt-Hagen.de
0178 58 58 706
Teamleitung Jugendförderung:
Hendrik Pausmer
Hendrik.Pausmer@Stadt-Hagen.de
02331 207 2219
0160 44 86 332
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Jugend und Soziales
Jugendförderung
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2456
Ansprechpartner:
- Frau Scharlau, Zimmer: B.218
Telefon: 02331 207-3096
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