Leistungen und Vergünstigungen

Fahrdienst

Seit mehreren Jahren besteht in Hagen das Angebot eines speziellen Behindertenfahrdienstes. Laut Richtlinien der Stadt Hagen zur Förderung des Fahrdienstes für Schwerstbehinderte ist die Berechtigung daran gebunden, dass

  • der Antragssteiler auf ständige Rollstuhlbenutzung angewiesen ist,
  • die Einkommensgrenze nach § 85 Sozialgesetzbuch XII und die entsprechende Vermögensfreigrenze eingehalten wird,
  • und auf den Namen der behinderten Person kein steuerbegünstigtes Kfz angemeldet ist.

In Hagen führen neben dem Malteser Hilfsdienst auch Funkmietwagen- und Taxiunternehmen sowie andere Fahrdienste Rollstuhltransporte durch.
Die Telefonnummern finden Sie im örtlichen Telefonbuch.


Für die Nutzung des Fahrdienstes können kommunale Zuschüsse beantragt werden. Fahrten mit dem Gutscheinheft sind nur im Stadtgebiet Hagen gültig.


Leichte Sprache: Der Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Hagen

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Jugend und Soziales - Hilfen für behinderte Menschen
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2080


Ansprechpartner
  • Herr Brinkmann, Zimmer: A.407
    Telefon: 02331 207-2892

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.

Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.

Öffnungszeiten

Montagnach Vereinbarung
Dienstagnach Vereinbarung
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstagnach Vereinbarung
Freitagnach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen