Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/21 (706)
Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB
vom 12.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021
Anlass und Ziel der Planung
Die VfL Eintracht Hagen Handball-Förder gGmbH, vertreten durch Herrn Detlef Spruth, plant die Realisierung einer Mehrzweckhalle mit einer Kapazität von max. 5.000 Zuschauern im Sportpark Ischeland. Über die Stiftung soll die Halle dem Vereinssport (Handball, Basketball) zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen auch weitere Sport-, Kultur- und sonstige Veranstaltungen stattfinden können.
Mit der Erweiterung der bestehenden Ischelandhalle auf 3.100 Zuschauerplätzen im Jahr 2010 wurden Basketballspiele der Liga ProA ermöglicht. Für den Handball werden die Mindestanforderungen an den Bundesligaspielbetrieb Handball 1. und 2. Liga jedoch nicht erfüllt. Mit der projektierten Mehrzweckhalle für max. 5.000 Zuschauer auf dem Tennensportplatz im Sportpark Ischeland („Käfig“-Sportplatz) sollen u. a. für den Ballsport die perspektivischen Spielbedingungen auf Bundesliga-Niveau (bzw. Liga ProA) geschaffen werden.
Mit der Kapazität von 5.000 Zuschauerplätzen wird die Nutzung auch für nicht-sportbezogene Veranstaltungen mit überregionaler Strahlkraft z. B. im Bereich Kultur und Konzerte ermöglicht. Weitere, zum Teil auch gewerbliche Nutzungen untergeordneter Größe, sollen die Hauptnutzung der Mehrzweckhalle ergänzen und den Breiten- und Leistungssport unterstützen. Dazu zählen z. B. Mehrzwecktrainingsflächen, Kletterhalle, Fitness, Bewegungsbecken, Physiotherapie, Gastronomie, Fanshop(s) und Büroräume u. a. für den VfL Eintracht Hagen und weitere Hallennutzer. Großflächiger und / oder zentrenrelevanter Einzelhandel soll ausgeschlossen werden.
Gemeinsames Ziel der Stadt Hagen und der Vorhabenträgerin ist die Sicherung und Förderung des Breiten- und Leistungssports in Hagen. So zeichnet sich für den Sportpark Ischeland eine Entwicklung ab, wonach sich neben den Nutzungen für den Schul- und Vereinssport auch Einrichtungen für den Profisport etablieren. Bereits das Westfalenbad bekam mit dem 50 m langen Schwimmerbecken eine wettkampftaugliche Sportstätte. Darüber hinaus soll durch die Entwicklung der Wohn- und Wirtschaftsstandort Hagen durch eine Verbesserung des gesamtstädtischen Freizeitangebotes in Verbindung mit neuen sportbezogenen Arbeitsplätzen gestärkt werden. Weiterhin sollen die Voraussetzungen für eine städtebaulich prägende Entwicklung und Aufwertung des Ischelandgeländes mit dem Sportpark und seinem Umfeld geschaffen werden.
Im Rahmen des bestehenden Planungsrechts auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 10 / 06 (587) „Sporthalle Ischeland“ ist die Art der baulichen Nutzung auf „Sporthalle mit bis zu max. 3.100 Zuschauerplätzen“ begrenzt. Sowohl die nicht-sportbezogenen Nutzungen der Halle, als auch die geplante Kapazität von 5.000 Zuschauerplätzen ist nicht durch das bestehende Planungsrecht gedeckt. Auch die geplante Gebäudehöhe und teilweise die Baugrenzen weichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Darüber hinaus werden die im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen teilweise angepasst. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Mehrzweckhalle besteht insofern ein städtebauliches Erfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/21 (706) gem. § 12 BauGB.
Die Lage des Plangebiets ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
- Verwaltungsvorlage zum Einleitungsbeschluss
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Sitzungsplan)
- Inhalte der Planung - Planungsstand: Frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB wurde am 26.03.2021 gestellt.
- Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/21 (706) Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 33/2021 am 28.05.2021 bekannt gemacht.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung in der Zeit vom 12.07.2021 bis einschließlich den 09.08.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 38/2021 am 02.07.2021.
- Zeitgleich erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange.
- Achtung Terminverschiebung: Am Montag, den 09. August, um 17:30 Uhr wird ergänzend zur Beteiligung der Öffentlichkeit eine informelle Online-Veranstaltung im Internet (Webex) stattfinden..
Teilnahme an der Infoveranstaltung
Eine Teilnahme an der Online-Konferenz ist via Webex über den Link www.hagen.de/arenahagen möglich. Im Internetbrowser ist vor Beitritt der Ausführung eines Plug-Ins zuzulassen, eine Installation des Programms ist nicht notwendig. Der Nutzer muss einen Namen eintragen und eine E-Mail-Adresse angeben. Die E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich gezeigt.
Alternativ können Interessierte dem Meeting zum Beispiel über das Smartphone oder andere mobile Endgeräte per App „Cisco Webex Meetings“ durch Angabe der Meeting-Nummer 137 890 3828 und des Passwortes „arenahagen“ beitreten.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-2639 oder E-Mail-Adresse: juergen.plewe@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Herr Plewe
Telefon: (02331) 207-2639
E-Mail: juergen.plewe@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |