Teiländerung Nr. 105 des Flächennutzungsplans Hagen

- Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee -


Bebauungsplan Nr. 1/16 (669) Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee


Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB


vom 27.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023



Ziel und Zweck der Planung


Das Südufer des Hengsteysees mit dem Ruhrtalradweg entlang des Ufers und den Sichtachsen zum Koepchenwerk (Herdecke) und Kaiser-Wilhelm-Denkmal (Dortmund) auf der gegenüberliegenden Seeseite bildet einen einzigartigen Landschaftsraum, der bereits heute für Sport- und Freizeitaktivitäten genutzt wird, aber bisher keine ganzheitliche Entwicklung erfahren durfte.


Das Konzept des SeeParks sieht vor, ein „vielfältiges Angebot für den regionalen und überregionalen Tourismus am See zu schaffen. Dazu zählen z. B. die Erlebbarkeit durch Zugänge zum See, moderne Sportaktivitäten (z.B. Zip-Line), Gastronomie und Erlebnisflächen, welche die Themen Gartenkunst, Natur- und Umweltbildung sowie Industriekultur bedienen. Das Südufer am Hengsteysee spielt bereits heute für den überregionalen Tourismus eine Rolle. Zahlreiche Radfahrer*innen und Wander*innen aus der Region passieren die Stadt Hagen entlang des Hengsteysees über den Ruhrtalradweg, die Wanderroute oder die Ruhr selbst.


Die Planungen sollen, unter Berücksichtigung der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Erholung, Freizeitgestaltung, sportliche Betätigung und Tourismus in der Region fördern. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren wurde eine Strukturanalyse erstellt, die in einem Rahmenplan präzisiert und zeichnerisch dargestellt wurde.



Vorrangige Ziele sind:


  • die Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur- und Landschaft und der Erhalt des landschaftlich geprägten Südufers des Hengsteysees;
  • die Erschließung des Landschaftsraumes für die Tages-, Wochenend- und Ferienerholung der Menschen aus den nahegelegenen Siedlungsbereichen unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes;
  • die Integration von Sport- und Spielanlagen unter Berücksichtigung der landschaftsorientierten Freizeit- und Erholungsnutzung;
  • der Schutz und die Entwicklung von Flora und Fauna;
  • die Sanierung der Altlasten.


Die Lage der Plangebiete kann den folgenden Übersichtskarten entnommen werden:




Für den nächsten Schritt – die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes – wurde im Vorfeld eine Rahmenplanung für das Projektgebiet erarbeitet. Diese fasst in erster Linie die vorhergehenden planerischen Überlegungen zusammen und zeigt Entwicklungsperspektiven abgeleitet aus den Restriktionen und Wünschen der künftigen Nutzer*innen auf . Der Rahmenplan sieht für den freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb keine starre Vorgabe vor, sondern kann zur Orientierung für weitere konzeptionelle Ideen genutzt werden.


Die Planungsinhalte können Sie der folgenden PDF-Datei entnehmen:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Beschluss des Rates der Stadt Hagen am 30.06.2016 zur Einleitung der FNP-Teiländerung Nr.105 und des Bebauungsplanes Nr. 1/16 (669) gemäß § 2 Abs.1 BauGB

  • Bekanntmachung der Einleitungen der Verfahren am 22.07.2016 im Amtsblatt Nr. 28/2016.

  • Abfrage der Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz beim Regionalverband Ruhr (RVR) im März 2019; 29.04.2019: Testat des RVR: Die beabsichtigte Teiländerung steht sowohl mit den Zielen der Raumordnung als auch mit den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung im Regionalplan Ruhr im Einklang.

  • Entwidmung der Bahnfläche und Erwerb durch den RVR (Freistellungsbescheid vom 01.10.2020)

  • Vorgezogene Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange vom 21.09.2020 bis 14.10.2020 (zusammen mit dem Bebauungsplan Nr.2/20 Freizeitareal Familienbad Hengstey)

  • 03.02.2022: Erneute Anfrage zur Anpassung der Planung an die Ziele der Raumordnung mit Vorlage der konkretisierten Planung für den Seepark; Februar 2022: Erneute Bestätigung des RVR, dass die beabsichtigte Teiländerung sowohl mit den Zielen der Raumordnung als auch mit den in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung im Regionalplan Ruhr im Einklang steht.

  • Bürgerinformationsveranstaltung am 27.02.2023 im Ratssaal der Stadt Hagen


Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung lädt zu einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Bei dieser Veranstaltung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des Planbereichs unterrichtet.


Ort: Ratssaal der Stadt Hagen, Rathausstraße 13

Zeit: Montag, den 27.02.2023 um 18.00 Uhr (Einlass 17.30 Uhr)


Weitere Informationen zur Bürgerveranstaltung finden Sie hier.


Ergänzend liegen die Unterlagen vom 01.03.2023 bis einschließlich 10.03.2023 beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zur Einsicht bereit.


Für die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen bitten wir um eine terminliche Absprache. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin unter folgender Telefonnummer: 02331 207-2585 oder E-Mail-Adresse: sabine.david@stadt-hagen.de an.

Ansprechpartnerin

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgende Ansprechpartnerin wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten