Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 Im Langen Lohe
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die vorliegende Planung ist die Absicht, auf der Bezirkssportanlage Emst an der Haßleyer Straße einen neuen Kunstrasenplatz zu bauen und die Nutzung des Loheplatzes aufzugeben. Hierdurch wird es ermöglicht, die Sportplatzfläche und die angrenzende Wiesenbrache einer neuen Nutzung zuzuführen. Der Bedarf an Baugrundstücken in Hagen ist weiterhin hoch, sodass für das Plangebiet die Entwicklung zu Wohnbaufläche vorgesehen ist. Die Darstellung im Flächennutzungsplan (Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“) stimmt nicht mit der vorgesehenen Planung (Wohnbaufläche) überein, sodass parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe eine Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgt.
In der Wohnungsmarktstudie für Hagen aus dem Jahr 2016 wird für die Stadt Hagen prognostiziert, dass in Zukunft weiterhin Nachfrage nach Flächen für den Wohnungsneubau bestehen wird. Das hat unter anderem das Programm ‚100 Einfamilienhäuser-Grundstücke‘ gezeigt. Im Handlungskonzept Wohnen der Stadt Hagen aus dem Jahr 2019 erfolgt ebenfalls die Empfehlung zur Ausweisung neuer und attraktiver Neubaugebiete. Die Neubautätigkeit wird sich in Zukunft zu zwei Drittel auf das Segment der Einfamilienhäuser und zu einem Drittel auf das Segment der Mehrfamilienhäuser aufteilen. Entsprechend werden neben Grundstücken für eine Einfamilienhausbebauung ebenfalls Grundstücke für eine Doppel- und Mehrfamilienhausbebauung im Plangebiet vorgesehen, um dem Bedarf nach unterschiedlichen Wohnformen gerecht zu werden.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
- Verwaltungsvorlage zur Auslegung
- Teiländerungsentwurf Nr. 109
- Begründung Teil A - Städtebau vom 29.08.2022
- Begründung Teil B - Umweltbericht, ILS Essen GmbH, August 2022
Gutachten:
- Artenschutzprüfung Stufe I, ILS Essen GmbH, Oktober 2021
- Artenschutzprüfung Stufe II, ILS Essen GmbH, Juli 2022
- Baugrundvoruntersuchung, Halbach + Lange, Ingenieurbüro für Grundbau, Bodenmechanik und Umwelttechnik GmbH, Februar 2022
- Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten, Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz - Erbau-Röschel - Horstmann PartG, Februar 2022
- Verkehrstechnische Untersuchung, Bramey Bünermann Ingenieure GmbH, November 2021
- Gutachten zur Radonbelastung, Sachverständigenbüro für Radonanalytik und Baubiologie Dr. Thomas Haumann, Januar 2022
Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- In der Ratssitzung am 12.12.2019 wurde die Teiländerung Nr. 109 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen eingeleitet.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 03.08.2020 bis einschließlich 28.08.2020 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Der Rat der Stadt Hagen hat am 10.11.2022 die öffentliche Auslegung des Teiländerungsentwurfes des Flächennutzungsplans beschlossen.
- Die öffentliche Auslegung des Teiländerungsentwurfes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange finden vom 05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 statt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 44/2022 am 25.11.2022.
Hinweise zur Öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Rathaus I, Bauteil D (Historisches Rathaus), Flurbereich 1. Obergeschoss, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Die Verwaltung bleibt in der Zeit vom 24.12.2022 bis zum 01.01.2023 geschlossen.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3783 oder E-Mail-Adresse: jan.denbrave@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Herr den Brave
Telefon: (02331) 207-3783
E-Mail: jan.denbrave@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |