Bebauungsplan Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße – Verfahren nach § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
vom 10.10.2022 bis einschließlich 10.11.2022
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplans Nr. 8/20 (703) Kinder- und Jugendzentrum Cunostraße – Verfahren nach § 13a BauGB ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Kita und das Jugendfreizeitheim. Der städtebauliche Entwurf sieht vor, die öffentliche Kita entlang der Cunostraße zu errichten. Anstelle des bestehenden Jugendfreizeitheims soll nach dessen Rückbau ein neues, an die Kita angebautes, multifunktional genutztes Jugendfreizeitheim realisiert werden. Die räumliche Nähe zur Kita ergibt sich aufgrund der engen Abhängigkeit der angedachten kulturellen, sozialen und bildungsfördernden Nutzungen in dem Jugendfreizeitheim. Die Anordnung der Kita und des Jugendfreizeitheims soll so gestaltet werden, dass ein möglichst großer Teil der bestehenden Grünfläche ausgenutzt und als öffentliche Grünfläche beibehalten werden kann. Darüber hinaus wird wo möglich der Baumbestand erhalten. Die Kita soll Platz für drei Gruppen mit insgesamt 75 Kindern bieten. Für das Jugendfreizeitheim ist angedacht, dass hier ca. 80-90 Personen Platz finden. Die Baukörper sollen über ein bzw. zwei Vollgeschosse verfügen. Die Grundfläche von Kita und Jugendfreizeitheim beträgt ca. 1.500 m².
Die geplante Anlage soll als städtebauliches Gesamtkonzept in einer bestehenden Parkanlage als ein zusammenhängender baulicher barrierefreier Komplex mit der Unterbringung aller drei Bereiche, einschließlich der dazu gehörigen Außenflächen entstehen. Zur Sicherstellung einer qualitätsvollen Umsetzung der Baumaßnahme sollen im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung verschiedene Entwürfe für die Maßnahme durch Architekturbüros erstellt werden. Die Koordinierung dieses Architektenwettbewerbs wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft übernommen. Sobald weitere Details zu der Planung vorliegen werden diese der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der städtebauliche Entwurf in der Anlage soll eine erste, nicht finale Bebauungsmöglichkeit darstellen um zu verdeutlichen, wie sich der Gebäudekörper in den Standort einfügt.
Die Lage des Plangebietes ist dem folgenden Übersichtsplan zu entnehmen:
Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:
- Vorlage zum Einleitungsbeschluss
- Städtebaulicher Entwurf
- Kurzbegründung zum Bebauungsplan
- Artenschutzrechtliche Prüfung - Stufe II
- Bodengutachten
Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf
- Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Die Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses erfolgte am 11.06.2021 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 35/2021.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 10.10.2022 bis zum 10.11.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 30.09.2022 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 37/2022.
- Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet vom 10.10.2022 bis zum 10.11.2022 statt. Die Anschreiben an die TÖBs sind in der 40. KW versandt worden.
Hinweise zur öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Historisches Rathaus, Bauteil D, Flurbereich 1. Obergeschoss, Rathausstraße 11, 58095 Hagen während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).
Es besteht die Gelegenheit, Äußerungen und Erörterungen (Stellungnahmen) vorzutragen oder schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter den genannten Kontaktmöglichkeiten abzugeben.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3098 oder E-Mail-Adresse: marc.hoehner@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.
Ansprechpartner
Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:
- Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Herr Höhner
Telefon: (02331) 207-3098
E-Mail: marc.hoehner@stadt-hagen.de
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Abteilung Bauleitplanung
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Telefon: 02331 207-4614
Telefax: 02331 207-2461
Öffnungszeiten
Montag | 15:00 - 17:00 Uhr |
Dienstag | nur nach Vereinbarung |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | nur nach Vereinbarung |
Freitag | nur nach Vereinbarung |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Öffentliche Auslegungen
Montag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 17:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | keine Auslegungszeiten |
Sonntag | keine Auslegungszeiten |