Bebauungsplan Nr. 1/07 (588) „Alter Bahnhof Haspe“


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

vom 18.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022


und


Teiländerung Nr. 89 „Alter Bahnhof Haspe“ zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen


Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

vom 01.08.2022 bis einschließlich 14.09.2022


Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

nach § 4 Abs. 2 BauGB

vom 18.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022



Ziel und Zweck der Planung


Nach Aufgabe des Bahnbetriebs ist die Fläche mit Bescheid vom 28.06.2006 von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden und in die Planungshoheit der Kommune zurückgefallen. Wegen der gewerblichen Vorbelastung und dem angrenzenden, stark emittierenden Bahnbetrieb kommt für das Plangebiet nur eine gewerbliche Nutzung in Frage; sowohl Freiraum- wie auch Wohnnutzungen scheiden wegen der Nachbarschaft zum stark emittierenden Bahnbetrieb aus. Ferner ist für die Fläche im Regionalplan ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Daher ist es das Ziel der Stadt Hagen, hier eine gewerbliche Nutzung anzusiedeln, welche im Westen an ein bereits bestehendes Gewerbegebiet anknüpft. Vor dem Hintergrund eines Defizits an gewerblicher Baufläche im Stadtgebiet, hat die Reaktivierung solcher brachliegenden und belasteten Flächen einen großen Stellenwert, um dem Verbrauch von ökologisch wertvollen Grünflächen entgegen zu wirken.


Das Plangebiet wird in den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen überwiegend als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Auch der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Bahnfläche dar.


Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich geschaffen werden.


Durch Anpassung der Planung an die aktuellen Gegebenheiten haben sich geringfügige Änderungen in der Abgrenzung des Plangebietes ergeben.


Die Lage des Plangebietes kann den folgenden Übersichtsplänen entnommen werden::




Die Planungsinhalte können Sie den folgenden PDF-Dateien entnehmen:



Gutachten:



Kurze Übersicht über den Verfahrensablauf


  • Die Freistellung von Bahnbetriebszwecken erfolgte mit dem Bescheid vom 28.06.2006.

  • In der Ratssitzung am 22.02.2007 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/07 sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Hagen Nr. 89 beschlossen.

  • Die frühzeitige Beteiligung des Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 01.02.2021 bis einschließlich 01.03.2021 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.01.2021 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 02/2021.

  • Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, inklusive Scoping, fand parallel statt.

  • Der Rat der Stadt Hagen hat am 23.06.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplans beschlossen.

  • Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes findet vom 18.07.2022 bis zum 31.08.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 08.07.2022 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 26/2022.

  • Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Teiländerung des FNP findet vom 01.08.2022 bis zum 14.09.2022 statt. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.07.2022 im Amtsblatt der Stadt Hagen Nr. 27/2022.

  • Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange findet vom 18.07.2022 bis zum 31.08.2021 statt. Die Anschreiben an die TÖBs sind in der 28. KW versandt worden.


Hinweise zur Öffentlichen Auslegung


Die öffentliche Auslegung erfolgt beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Rathaus I, Bauteil D (Historisches Rathaus), Flurbereich 1. Obergeschoss, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr).


Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist zurzeit nur nach vorheriger terminlicher Absprache möglich. Melden Sie sich bitte im Vorfeld bei dem zuständigen Sachbearbeiter unter folgender Telefonnummer: 02331 207-3382 oder E-Mail-Adresse: jendrik.hoppmann@stadt-hagen.de an. Die Einsichtnahme darf aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge der Bürger*innen nicht in Gruppen erfolgen. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang des Rathauses I. Die aktuellen Zugangsbeschränkungen können Sie hier einsehen.


Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift einzeln oder als Sammeleingabe unter oben genannten Kontaktmöglichkeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ansprechpartner

Bei Fragen oder zur Abgabe von Stellungnahmen können Sie sich an folgenden Ansprechpartner wenden:

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung

Abteilung Bauleitplanung

Rathausstraße 11, 58095 Hagen


Telefon: 02331 207-4614

Telefax: 02331 207-2461

Öffnungszeiten

Montag15:00 - 17:00 Uhr
Dienstagnur nach Vereinbarung
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstagnur nach Vereinbarung
Freitagnur nach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Absprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin / mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

(hier zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern)

Öffentliche Auslegungen

Montag08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstagkeine Auslegungszeiten
Sonntagkeine Auslegungszeiten