Mahnungen
Realisierung von sämtlichen fälligen Forderungen der Stadt Hagen.
Die Telefonnummer der zuständigen Sachbearbeiterin/des zuständigen Sachbearbeiters ist auf den Mahnungen ersichtlich, bzw. dem Telefonverzeichnis zu entnehmen
Bankverbindungen der Stadt Hagen:
Sparkasse an Volme und Ruhr, IBAN DE 2345 0500 0101 0000 0444
Postbank Dortmund, IBAN DE 6344 0100 4600 0191 2460
Lastschrifteinzug
Aus vielen Bereichen des täglichen Lebens dürfte Ihnen die Möglichkeit bekannt sein, Ermächtigungen zur Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren zu erteilen. Sollten Sie sich zur Teilnahme entschließen, würden Sie dazu beitragen, den Arbeitsaufwand bei der Verbuchung der Einnahmen zu verringern. Das Lastschrifteinzugsverfahren hat nicht nur Vorteile für die Stadt Hagen:.
Sie müssen Zahlungstermine nicht selbst beachten, Änderungen der Fälligkeiten werden bei Abbuchung automatisch berücksichtigt, Ärger wegen Mahnungen und den damit verbundenen teils erheblichen Kosten wird vermieden.
Die Ermächtigung kann sowohl mit dem Vordruck (siehe rechts außen unter Formulare), aber auch formlos erteilt werden. Bitte auf dem Postwege oder per Fax mit Original-Unterschrift zusenden. Die Zusendung einer Ermächtigung per E-Mail an die Einnahmebuchhaltung ist jedoch wegen der dann fehlenden Unterschrift nicht möglich.
Besonderheiten / Befreiungen
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden von der zuständigen Sachbearbeiterin / vom zuständigen Sachbearbeiter ausgestellt.
Standort & Erreichbarkeit
Finanzbuchhaltung
Zahlungsabwicklung
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 11. Etage
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung