Grundbesitzabgaben - Heranziehungs- oder Änderungsbescheid
Ermittlung der Bemessungsgrundlagen. Veranlagung der Abgabenpflichtigen
Grundstückseigentümer werden in der Regel durch die Steuerabteilung zu folgenden Abgaben herangezogen:
- Grundsteuer
- Abfallbeseitigungsgebühren
- Entwässerungsgebühren
- Schmutzwassergebühren (idR. durch die SEWAG Gruppe (vorm. Mark E AG) im Auftrage der Stadt Hagen)
- Niederschlagswassergebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Winterdienst
Gebühren
Die jeweiligen Gebührensätze ergeben sich aus den entsprechenden Satzungen.
Bemessungsgrundlagen:
Grundsteuer:
Die Höhe der festzusetzenden Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag, der anhand des Einheitswertes durch das Finanzamt ermittelt und mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert wird. Der Hebesatz in der Stadt Hagen beträgt seit 01.01.2013 750% bzw. 375% für landwirtschaftliche Grundstücke.
Abfallbeseitigungsgebühren:
Die Gebühr errechnet sich aus der Anzahl der Restabfallbehälter, dem Gefäßvolumen und der Leerungshäufigkeit. Die Behälterverwaltung erfolgt durch die Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB). Änderungsdaten werden der Steuerabteilung wöchentlich durch die HEB übermittelt.
Entwässerungsgebühren:
Die Schmutzwassergebühr resultiert aus der dem Grundstück aus öffentlichen und eigenene Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) und z. B. aus Gewässern zugeführt wird.
Die Niederschlagswassergebühr ergibt sich aus der mittelbar und unmittelbar an die Kanalisation angeschlossenen, bebauten und oder befestigten Grundstücksflächen.
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenreinigungsgebühren ergeben sich aus den der zu reinigenden Straße zugewandten Grundstücksseitenlängen und der Häufigkeit der Reinigungen.
Winterdienstgebühren:
Winterdienstgebühren ergeben sich aus den Grundstücksseitenlängen, die der wintergewarteten Straße zugewandt sind und der Stufe des Winterdienstes.
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Grundbesitzabgaben - Änderung der Eigentumsverhältnisse
Entgegennahme von Anzeigen über Eigentumswechsel
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Der Wechsel der Eigentumsverhältnisse muss notariell bestätigt werden (Kaufvertrag).
Besonderheiten / Befreiungen
Die Änderung der Grundsteuer erfolgt grundsätzlich zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.
In Ausnahmefällen kann die Zurechnung auf den neuen Eigentümer bereits im Laufe des Jahres erfolgen. Dies setzt das Einverständnis beider Vertragspartner voraus. Die Änderung der Gebühren kann bereits im Laufe des Jahres auf den ersten des auf den Eigentumsübergang folgenden Monats vorgenommen werden.
Als Nachweis für das beiderseitige Einverständnis kann der Vordruck "Vereinbarung zum Eigentumsübergang" ausgefüllt, unterschrieben und an die Stadt Hagen geschickt werden
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Finanzen und Controlling
Bereich Steuern
Sachgruppe Grundbesitzabgaben / Hundesteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung
Ansprechpartner
- A: 02331 207-2524
- B - H: 02331 207-3518 (-3517)
- I - R: 02331 207-3513 (-3514, -3515)
- S - Z: 02331 207-3516 (-3512)
- Niederschlagswasser: 02331 207-2524
- Telefax: 02331 207-2422
Formulare und Merkblätter
Satzungen
- Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Hagen (22.20.03)
- Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Hagen (22.HEB.01)
- Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Hagen (60.HEB.01)
- Entwässerungsgebührensatzung des WBH ab 1. Januar 2023
- Entwässerungsatzung des WBH (60.WBH.03)
- Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (22.HEB.03)