Gewerbesteuer
Veranlagung (auch Stundung, Erlass)
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Stehender Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte im Stadtgebiet der Stadt Hagen
Besonderheiten / Befreiungen
Die Gewerbebetriebe sind unaufgefordert beim Ordnungsamt der Stadt Hagen an-, ab- oder umzumelden. Durchschriften dieser Anzeigen erhalten u.a. das Finanzamt Hagen und der Bereich Steuern bei der Stadt Hagen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewerbesteuererklärung ist beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt ermittelt nach dieser Steuererklärung den Gewerbesteuermessbetrag und teilt diesen per Messbetragsbescheid der Stadt Hagen mit.
Aufgrund des Messbetragsbescheides setzt die Stadt Hagen die Gewerbesteuer der Höhe nach fest und verfügt den Gewerbesteuer-Heranziehungsbescheid.
Die Gewerbesteuer wird berechnet durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem von der Gemeinde zu bestimmenden Hebesatz (ab 2015 beträgt dieser 520%).
Von der Gewerbesteuer befreit sind die in § 3 Gewerbesteuergesetz genannten Gewerbebetriebe.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Finanzen und Controlling
Bereich Steuern
Sachgruppe Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer
Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung