Gewerbesteuer

Veranlagung (auch Stundung, Erlass)


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Stehender Gewerbebetrieb mit Betriebsstätte im Stadtgebiet der Stadt Hagen


Besonderheiten / Befreiungen

Die Gewerbebetriebe sind unaufgefordert beim Ordnungsamt der Stadt Hagen an-, ab- oder umzumelden. Durchschriften dieser Anzeigen erhalten u.a. das Finanzamt Hagen und der Bereich Steuern bei der Stadt Hagen.


Die gesetzlich vorgeschriebene Gewerbesteuererklärung ist beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt ermittelt nach dieser Steuererklärung den Gewerbesteuermessbetrag und teilt diesen per Messbetragsbescheid der Stadt Hagen mit.


Aufgrund des Messbetragsbescheides setzt die Stadt Hagen die Gewerbesteuer der Höhe nach fest und verfügt den Gewerbesteuer-Heranziehungsbescheid.


Die Gewerbesteuer wird berechnet durch Multiplikation des Steuermessbetrages mit dem von der Gemeinde zu bestimmenden Hebesatz (ab 2015 beträgt dieser 520%).


Von der Gewerbesteuer befreit sind die in § 3 Gewerbesteuergesetz genannten Gewerbebetriebe.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich Finanzen und Controlling

Bereich Steuern

Sachgruppe Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Rathaus I, Verwaltungshochhaus, 13. Etage

Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung