Abfallbehälter

An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Anträge über An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern können formlos durch den Grundstückseigentümer gestellt werden.


Besonderheiten / Befreiungen

Die ausschließliche Benutzung von städtischen Müllsäcken, wie dies von einigen Hauseigentümern und Mietern gewünscht wird, sieht die Satzung nicht vor.


Zuständigkeit

Abfallbeseitigungsgebühren


Voraussetzungen / notwendige Unterlagen

Anträge über An-, Ab - und Ummeldung von Abfallbehältern können formlos beim HEB gestellt werden. Tel. 02331 3544-4177 oder 3544-4108.

Die zur Erhebung der Gebühren erforderlichen Daten werden der Stadt Hagen - Bereich Steuern - übermittelt.


Gebühren

Die Gebührensätze der zum Einsatz kommenden Restabfallbehälter 60, 80, 120 und 240 Liter Inhalt sowie die Müllgroßbehälter 770 und 1.100 Liter Inhalt und der Gebührensatz für den Vollservice sind der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung zu entnehmen. Bei mehrmaliger Leerungshäufigkeit pro Woche vervielfacht sich die Gebühr für die Abfallentsorgung entsprechend. Bei 14-tägiger Leerung verringert sich die Gebühr um die Hälfte. Das Gleiche gilt für den Gebührensatz "Vollservice".

Durch Ratsbeschluss geänderte Gebührensätze werden öffentlich bekannt gemacht.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich für Finanzen und Controlling

Bereich Steuern - Sachgruppe Grundbesitzabgaben

Rathausstr. 11, 58095 Hagen

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung