Abfallbehälter
An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Anträge über An-, Ab- und Ummeldungen von Abfallbehältern können formlos durch den Grundstückseigentümer gestellt werden.
Besonderheiten / Befreiungen
Die ausschließliche Benutzung von städtischen Müllsäcken, wie dies von einigen Hauseigentümern und Mietern gewünscht wird, sieht die Satzung nicht vor.
Zuständigkeit
- Hagener Entsorgungsbetrieb
Tel.: 02331 3544-4444
Fax: 02331 25385 - Bürgerämter in Hagen
Abfallbeseitigungsgebühren
Voraussetzungen / notwendige Unterlagen
Anträge über An-, Ab - und Ummeldung von Abfallbehältern können formlos beim HEB gestellt werden. Tel. 02331 3544-4177 oder 3544-4108.
Die zur Erhebung der Gebühren erforderlichen Daten werden der Stadt Hagen - Bereich Steuern - übermittelt.
Gebühren
Die Gebührensätze der zum Einsatz kommenden Restabfallbehälter 60, 80, 120 und 240 Liter Inhalt sowie die Müllgroßbehälter 770 und 1.100 Liter Inhalt und der Gebührensatz für den Vollservice sind der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung zu entnehmen. Bei mehrmaliger Leerungshäufigkeit pro Woche vervielfacht sich die Gebühr für die Abfallentsorgung entsprechend. Bei 14-tägiger Leerung verringert sich die Gebühr um die Hälfte. Das Gleiche gilt für den Gebührensatz "Vollservice".
Durch Ratsbeschluss geänderte Gebührensätze werden öffentlich bekannt gemacht.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich für Finanzen und Controlling
Bereich Steuern - Sachgruppe Grundbesitzabgaben
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Mittwoch | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 12:00 und 14:00 - 15:45 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung