Der Rat der Stadt Hagen. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen) Der Rat der Stadt Hagen. (Foto: Michael Kaub/Stadt Hagen)

Rat der Stadt

Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten.


Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Oberbürgermeister. Den Vorsitz im Rat führt der Oberbürgermeister, der im Rat das gleiche Stimmrecht wie ein Ratsmitglied besitzt.

Aktuelle Sitzverteilung im Rat der Stadt Hagen. (Grafik: Michael Kaub/Stadt Hagen) Aktuelle Sitzverteilung im Rat der Stadt Hagen. (Grafik: Michael Kaub/Stadt Hagen)

Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.


Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.

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Pflichtausschüsse


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