Rat der Stadt
Die Verwaltung der Gemeinde wird ausschließlich durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt. Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten.
Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Oberbürgermeister. Den Vorsitz im Rat führt der Oberbürgermeister, der im Rat das gleiche Stimmrecht wie ein Ratsmitglied besitzt.
Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Die Ratsmitglieder werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden.
Parteien im Rat der Stadt
Gremien
Pflichtausschüsse
- Haupt- und Finanzausschuss
- Integrationsrat
- Jugendhilfeausschuss
- Naturschutzbeirat
- Rechnungsprüfungsausschuss
Weitere Ausschüsse
- Ältestenrat
- Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
- Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- Ausschuss für Stadt,- Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung
- Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität
- Beirat für Menschen mit Behinderungen
- Frauenbeirat
- Infrastruktur- und Bauausschuss
- Kommission für Organisation und Digitalisierung
- Kreiswahlausschüsse (für die jeweiligen Wahlen)
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Schulausschuss
- Seniorenbeirat
- Sport- und Freizeitausschuss