Familienforschung

Die umfangreichen Bestände des Personenstandsregisters sowie die Akten der Standes- und Einwohnermeldeämter werden vor allem von Familienforschern und Erbenermittlern genutzt. Jährlich hunderte Anfragen aus dem Inland, aber auch zahlreiche Recherchen beispielsweise aus den USA, Frankreich, Großbritannien, Israel und anderen Ländern sprechen eine deutliche Sprache und zeigen die große Bedeutung der überlieferten Akten und Dokumente.

Ergänzend zu der amtlichen Überlieferung können Kirchenbücher, Adressbücher, Einwohnerverzeichnisse, genealogische Literatur und Familienbücher sowie andere im Archiv vorhandene Quellen herangezogen werden.

Ein Teil der Personenstandsakten.

Zivilstandsregister (1810 - 1813)

Vorgänger waren die bereits 1798 aufgrund von Bestimmungen des Code Civil eingeführten Zivilstandsregister, die zunächst in den französisch besetzten Gebieten links des Rheins gebräuchlich wurden. Im Jahre 1810 wurden die Zivilstandsregister, wie sie ebenfalls im Stadtarchiv Hagen überliefert sind, in den rechtsrheinischen und von Frankreich besetzten Gebieten eingeführt, so beispielsweise im Großherzogtum Berg oder dem Königreich Westfalen. Nach dem Ende der französischen Herrschaft wurde im Rheinland vielerorts die Führung der Zivilstandsregister beibehalten. In der neu gebildeten preußischen Provinz Westfalen wurden die Register eingestellt, bis sie schließlich im Oktober 1874 per Gesetz wieder eingeführt wurden.

Ein Teil der Personenstandsakten.

Personenstandsregister (seit 1874)

Als Personenstandsregister oder Standesamtsregister werden im allgemeinen die Register bezeichnet, die seit dem 1. Januar 1876 auf Grund eines deutschen Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 von eigens zu diesem Zweck bestellten Standesbeamten im gesamten damaligen Deutschen Reich zu führen waren und seitdem auch in den nachfolgenden deutschen Staaten fortgeführt werden. Im Einzelnen sind dies die Geburts-, Heirats- und Sterberegister. In Preußen wurden die Personenstandsregister bereits seit Oktober 1874 geführt.

Eintrag in einem Geburtsregister aus 1897.

Wichtige Quellen

Die Personenstandsregister sind nicht nur für Familienforscher eine sehr wichtige Quelle, sondern auch für die Sozialforschung. Die Register geben neben den Auskünften über Geburts-, Heirats- und Sterbedaten auch Auskünfte über Berufe, Herkunftsorte oder Todesarten. So lassen sich viele Lebensumstände der jeweiligen Zeit deutlich besser erfassen und verstehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Stadtgeschichte lässt sich ebenfalls aus den Personenstandsregistern ablesen, die verschiedenen Eingemeindungen im Laufe der Zeit und die kommunale Neugliederung. Nahezu alle eingemeindeten Orte und Städte haben eigene Register geführt, so dass im Stadtarchiv Hagen zeitweise elf verschiedene Register über, Geburten, Heiraten und Sterbefälle Nachricht geben.


Bereits teilweise digitalisiert

Um in diesem Konglomerat aus verschiedenen Ortsteilen und Städten die gewünschten Forschungsergebnisse zu erzielen, werden die Register seit einigen Jahren digitalisiert. Allerdings wird sich diese Arbeit aufgrund der großen Menge der Register noch eine längere Zeit hinziehen.

Dank des Landesarchivs NRW in Detmold sind inzwischen eine Reihe von Personenstandsregistern digitalisiert worden und online verfügbar. Landesarchiv Detmold

Es handelt sich hierbei allerdings um die Nebenregister, d.h. Beischreibungen sind hier nicht zu finden.


Verfügbar sind folgende Register:


- Sterberegister Hagen-Mitte 1874 - 1938 (Namensverzeichnisse 1928 - 1938)

- Sterberegister Altenhagen 1874 - 1901

- Sterberegister Halden 1901 - 1931

- Sterberegister Holthausen 1901 - 1930

- Sterberegister Haspe 1874 - 1938

- Sterberegister Westerbauer 1874 - 1890

- Sterberegister Boele 1897 - 1938

- Sterberegister Vorhalle 1881 - 1932 (Namensverzeichnisse 1928 - 1930)


Standort & Erreichbarkeit

Stadtarchiv Hagen

Eilper Straße 132 - 136

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Gebäude D ("Archivturm")

58091 Hagen


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