Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Hagen
Ziel einer jeden Stadtentwicklung ist es günstigen Wohnraum zu schaffen. Voraussetzung hierfür ist günstiges Bauland. Da der Grund und Boden nicht vermehrbar ist, ist es deshalb gerade in den Verdichtungsräumen erforderlich potentielle Baulandflächen einer Bebauung zuzuführen. Dies ist die Aufgabe der Bodenordnung. Mit Hilfe der Bodenordnungsmaßnahmen können solche Gebiete der Bebauung zugeführt werden, auch wenn dies aufgrund der vorhandenen Grundstücks- und Eigentümerstruktur nicht ohne weiteres möglich ist.
Die aus dem städtebaulichen Entwicklungsprozess abgeleiteten Nutzungen stimmen in aller Regel nicht mit den örtlich vorhandenen Besitz- und Eigentumsstrukturen überein. Das Ergebnis der Bauleitplanung lässt sich daher häufig nicht ohne bodenordnende Maßnahmen verwirklichen. Die Schaffung von planungsrechtlich bebaubaren Grundstücken ist die Kernaufgabe der Bodenordnung. Durch die Instrumente der Bodenordnung (Umlegungsverfahren und Grenzregelungsverfahren) werden die für die öffentliche Nutzung vorgesehenen Flächen (öffentliche Verkehrs- und Grünflächen etc.) der Gemeinde oder dem Erschließungsträger übertragen und die privaten Bauflächen den am Umlegungsverfahren beteiligten Eigentümern zugeteilt.
Ist zur Bodenordnung eine Umlegung erforderlich ordnet der Rat der Stadt Hagen die Umlegung an, die vom Umlegungsausschuss durchgeführt wird. Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen bedient sich der Umlegungsausschuss einer Geschäftsstelle. Sie führt die Verhandlungen mit den Eigentümern im Verfahren und ist Ansprechpartner für alle Beteiligten.
Standort & Erreichbarkeit
Geschäftsstelle des Umlegungsausschuss der Stadt Hagen,
Rathaus II, Berliner Platz 22, 58089 Hagen
- Tel.: 02331/207-2117, Fax: 02331/207-2462
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