LinkBaseWeb LinkBaseWeb

Online-Zugriff auf Vermessungsunterlagen nach VermWertGebO

Regelungen der Katasterbehörde Hagen

Seit dem 01.01.2011 ist die neue Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO-NRW) in Kraft, die eine kostenfreie Bereitstellung von Vermessungsunterlagen beim Direktzugriff mittels Online-Verfahren vorsieht.


Die Stadt Hagen bietet eine technische Umsetzung, mit der die Vermessungsunterlagen automatisiert in Online-Verfahren bereitgestellt werden können.


Der Zugriff mittels Online-Verfahren ist grundsätzlich rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche möglich. In Ausnahmefällen kann der Zugriff auf die Online-Verfahren nicht zur Verfügung stehen. Dies berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Bitte wenden Sie sich dann direkt an die unten genannten Ansprechpartner.

Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Vermessungsunterlagen im Online-Verfahren (Stand: 01.01.2016):

1.  Die Stadt Hagen stellt den Vermessungsstellen auf Anforderung nach §2 (3) Nr. 5 VermWertGebO NRW Vermessungsunterlagen zur Durchführung der in den Tarifstellen 3 und 4 des Gebührentarifs aufgeführten Amtshandlungen online zur Verfügung.

2.  Vermessungsunterlagen im Sinne dieser Nutzungsbestimmungen sind:
  • Auszüge aus der Liegenschaftskataster (ALKIS)
  • Fortführungsrisse
  • Neumessungsrisse
  • AP-Übersichten
  • AP-Karten
  • NivPunkte
  • NivP-Übersichten
  • Grenzniederschriften

3.  Die Daten werden im Rahmen des § 14 (2) VermKatG NRW den Vermessungsstellen zur Verfügung gestellt. Auf § 14 (3) VermKatG NRW wird besonders hingewiesen.

4.  Die Vermessungsstellen sind verpflichtet, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch durch das von Ihnen eingesetzte Personal eingehalten werden.

5.  Die Vermessungsstelle ist dafür verantwortlich, dass sie alle erforderlichen Unterlagen für ihren Vermessungsantrag zusammenstellt.

6.  Die Stadt Hagen protokolliert Zugriff, Umfang des Zugriffs und Zuordnung zum Antrag.

7.  Werden Daten für nicht in den Tarifstellen 3 und 4 aufgeführte Amtshandlungen verwendet, sind Gebühren nach den dafür vorgesehenen Tarifstellen des VermWertGebT zu entrichten.

8.  Die Daten des Liegenschaftskatasters und der anderen Geobasisdaten unterliegen dem Leistungsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz (§§ 87a ff. UrhG). Sie dürfen daher nur mit Erlaubnis der Genehmigungsbehörde im Rahmen eines Nutzungsrechtes vervielfältigt, umgeändert oder veröffentlicht werden. Bestimmungen des UrhG über einzelne Vervielfältigungen und/oder Umarbeitungen zum persönlichen oder sonstigen Gebrauch bleiben unberührt.

9.  Eine Einsichtnahme für Dritte in das Liegenschaftskataster und die Erteilung von Auszügen daraus gemäß § 15 (3) VermKatG NRW ist mit diesem Verfahren nicht vorgesehen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

10.  Die Stadt Hagen übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Folgeschäden, die durch die Übernahme und/oder Nutzung der Daten entstehen. Der Haftungsausschluss gilt zeitlich unbegrenzt, nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11.  Der Zugriff mittels Online-Verfahren ist grundsätzlich rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche möglich. In Ausnahmefällen kann der Zugriff mittels Online-Verfahren nicht zur Verfügung stehen. Dies berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

12.  Die Stadt wird den Zugriff auf das digitale Liegenschaftskataster im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach aktuellen technischen Standards weiter entwickeln. Der Nutzer muss seine DV-Verfahren und Geschäftsprozesse nötigenfalls auf die von der Stadt vorgenommenen Weiterentwicklungen anzupassen. Ein Kostenerstattungsanspruch resultiert hieraus nicht.

13.  Die Stadt übernimmt keine Gewähr für eine unverfälschte Übermittlung der Daten des Liegenschaftskatasters an die Vermessungsstelle.


Hinweis

Unsere Online-Verfahren stellen die Unterlagen jedoch nicht vollständig bereit. Bis zur vollständigen Implementierung des Verfahrens werden Sie von uns die nicht online erreichbaren notwendigen Unterlagen antragsbezogen und kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen.



Im Folgenden informieren wir Sie über die technischen Möglichkeiten der online-Bereitstellung.


Gemäß dem Erlass des Misteriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK) vom 02.02.2011 zur Regelung der Online-Bereitstellung von Vermessungsunterlagen, werden aufgrund von § 4 Absatz 2 VermKatG i.V. mit § 14 DVOzVermKatG NRW von der Katasterbehörde Hagen folgende Vermessungsunterlagen online angeboten.

Online über das Rathaus 21

  • Auszüge aus der Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) als pdf- und dxf-Datei, über das Verfahren Rathaus 21 auf www.hagen.de – meinHagen - Geodaten, Kennung und Passwort notwendig

Online über LinkBaseWeb

  • Fortführungsrisse
  • Neumessungsrisse
  • AP-Übersichten
  • AP-Karten
  • NivPunkte
  • NivP-Übersichten
  • Grenzniederschriften

Bitte nehmen Sie für die Beantragung der Online-Zugänge zum ALKIS sowie zum LinkBaseWeb Kontakt mit dem Geodatenzentrum auf.


Kontaktangaben: geodaten@stadt-hagen.de, Tel. 02331/207-5692



Online über das GeoDatenPortal Hagen

www.hagen.de/stadtplan

  • Deutsche Grundkarte,
  • Luftbilder,
  • Bebauungspläne, ...

ohne Registrierung für jedermann erreichbar unter www.hagen.de/stadtplan



Nicht online zugänglich

  • Koordinatenverzeichnisse und Punktnummernreservierung

Für eine Online-Auskunft aus der Punktdatei haben wir bislang keine technische Realisierung in Aussicht.


Bitte nehmen Sie telefonisch (Tel. 02331/207-5692 ) oder per eMail an geodaten@stadt-hagen.de Kontakt mit dem Geodatenzentrum auf.

Ansprechpartner für alle Fragen zum Online-Zugriff auf Daten des Liegenschaftskatasters

  • Stadt Hagen
    Der Oberbürgermeister
    Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster
    - Geodatenzentrum -
    Berliner Platz 22, D-58089 Hagen

    Tel: 0 23 31 207 5692
    Fax: 0 23 31 207 2482
    eMail : geodaten@stadt-hagen.de