Kinder mit Behinderung
Kindertageseinrichtungen
Tagesbetreuung behinderter Kinder
Für die Förderung behinderter Kinder ist der Besuch einer geeigneten Kindertageseinrichtung (Kindergarten oder Tagesstätte) sinnvoll. Kindergärten und Tagesstätten bieten in den Bereichen Erziehung, Bildung und Betreuung eine wesentliche Ergänzung zur Familienerziehung; gerade für Kinder, die in ihrer Entwicklung verzögert sind oder die behindert sind, ist eine solche Ergänzung notwendig. Sie lernen in diesen Einrichtungen, ihre Bedürfnisse zu äußern, ihre Umwelt zu erforschen und im gemeinsamen Spiel aktiv zu werden. Die Förderung des selbstbestimmten und selbstständigen Handelns der behinderten Kinder in einer Tageseinrichtung bewirkt eine Unterstützung ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. In Hagen und Umgebung gibt es mehrere Sonderkindergärten, Integrationskindergärten und -tagesstätten und einen Heilpädagogischen Kindergarten.
Integrative Kindertageseinrichtungen
Angebote
In Integrationskindergärten und -tagesstätten werden behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam betreut. Viele Eltern behinderter Kinder wünschen sich für ihr Kind einen wohnortnahen Kindergartenplatz. Sie bevorzugen den gemeinsamen Kindergartenbesuch mit Geschwisterkindern oder Spielkameraden aus der Nachbarschaft. In integrativen Kindergärten und Tagesstätten lernen behinderte Kinder mit ihrer Beeinträchtigung in Alltagssituationen umzugehen. Vom Grundsatz her ist jede Einrichtung verpflichtet, Einzelintegration anzubieten, wenn ein solcher Bedarf besteht. In jedem Einzelfall wird jedoch vor der Aufnahme des behinderten Kindes in die Einrichtung geprüft, ob die räumlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme in der Einrichtung vorhanden sind und ob zusätzliche pädagogische Fachkräfte vorhanden sind oder eingestellt werden müssen. Daher sollte der Antrag auf Aufnahme in den Kindergarten oder in die Tagesstätte möglichst frühzeitig gestellt werden, der Antrag ist direkt an die gewünschte Einrichtung zu richten. Auch blinde und gehörlose Kinder können oftmals integrativ betreut werden.
Elternbeitrag
Für die Betreuung von behinderten wie auch von nichtbehinderten Kindern haben die Eltern einen Elternbeitrag zu leisten, die Höhe dieser Beiträge ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Fachbereich Jugend und Soziales.
Sonderkindergärten
Angebote
Sonderkindergärten und heilpädagogische Kindergärten bieten intensive Förderung und Betreuung je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung der Kinder durch entsprechend geschultes Personal an. In diesen Einrichtungen werden Kinder mit Behinderung und von einer Behinderung bedrohte Kinder betreut. Die Anmeldung erfolgt direkt in dem jeweiligen Kindergarten.
Kostenübernahme
Die Kosten für die Betreuung übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes bleiben hierbei unberücksichtigt. Der Antrag auf Kostenübernahme kann direkt im Kindergarten oder beim Fachbereich Jugend und Soziales gestellt werden, die Anträge werden dann an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe weitergeleitet. Einzelne Kindergärten erheben jedoch einen Kostenbeitrag von bis zu 50,00 Euro monatlich.
Anbieterübersicht
- Heilpädagogischer Kindergarten des Diakonischen Werkes
An der Egge 4, 58093 Hagen
Telefon: 02331 53019
Telefax: 02331 3759237
Internet: www.diakonie-hagen-en.de
- AWO Sonder- und Integrationskindergarten Asbeck
Neuenlander Str. 1 - 5, 58285 Gevelsberg
Telefon: 02332 959911
Telefax: 02331 959912
Internet: www.awo-en.de
- AWO Sonderkindergarten Gertrud-Burgard-Haus
Am Löbbeckenkopf 30, 58636 Iserlohn
Telefon: 02371 908914
Telefax: 02371 908916
Internet: www.awo-ha-mk.de
- AWO Sprachheilkindergarten
In der Heimecke 20, 58762 Altena
Telefon: 02352 71051
Telefax: 02352 75206
Internet: www.awo-ha-mk.de
- Caritas Sprachheilkindergarten St. Angela
Friedrich-Naumann-Str. 12, 44359 Dortmund
Telefon: 0231 355436
Telefax: 0231 3964214
Internet: www.caritas-dortmund.de
Sonderschulkindergärten
Angebote
Sonderschulkindergärten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind überregionale Einrichtungen, in denen ausschließlich Kinder mit Sinnesbehinderungen betreut werden. Sie erhalten in diesen Kindergärten eine speziell auf ihre Behinderung abgestimmte Betreuung und Förderung. In Westfalen-Lippe gibt es Sonderschulkindergärten für gehörlose Kinder, für schwerhörige Kinder und für blinde mehrfachbehinderte Kinder. Die Kindergärten sind den jeweiligen Schulen für Schwerhörige/ Gehörlose/ Blinde angegliedert. Die Antragstellung auf Aufnahme erfolgt direkt bei den Beratungsstellen der jeweiligen Schulen.
Anbieterübersicht
- Westfälische Schule für Gehörlose und Schwerhörige
- Sonderschulkindergarten für Schwerhörige -
Hauptstr. 155, 44892 Bochum
Telefon: 0234 9217-150
Telefax: 0234 9217-155
Internet: www.hoergeschaedigtenschule-bochum@lwl.org
- Westfälische Schule für Blinde und Sehbehinderte
- Sonderschulkindergarten für Blinde und Sehbehinderte -
Leostr. 1, 33098 Paderborn
Telefon: 05251 695-133
Telefax: 05251 695-166
Internet: www.uni-paderborn.de/schulen/blpb/
Hinweise: Kinder aus Hagen werden nur aufgenommen, wenn sie blind oder sehbehindert und zugleich schwerstbehindert sind und für eine optimale ganzheitliche Förderung im Internat untergebracht werden müssen. Der Schule ist ein Internat angegliedert.
Standort & Erreichbarkeit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2453
Ansprechpartner:
- Frau Semberg, Zimmer: D.455
Telefon: 02331 207-3725
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
Standort & Erreichbarkeit
Elternbeiträge / Kostenübernahme / Tagesbetreuung
Fachbereich Jugend und Soziales
Tagesbetreuung für Kinder
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Telefax: 02331 207-2459
Ansprechpartner:
- Herr Hannusch, Zimmer: A.508
Telefon: 02331 207-4440
Öffnungszeiten
Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.
Am Günstigsten erreichen Sie uns telefonisch montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 9:30 Uhr.!