Verdienstauszeichnungen

Unterbreitung von Vorschlägen durch den Bürger auf Verleihung von Verdienstkreuzen und Rettungsmedaillen des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes und Ausführung der Verleihung durch den Oberbürgermeister.


Voraussetzung / notwendige Unterlagen

Anträge zur Verleihung der Orden oder einer Rettungsmedaille können direkt an den Oberbürgermeister, die Bezirksregierung, an das Land oder den Bund von jedermann gerichtet werden. Sie müssen eine eingehende Begründung der ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten.


Gebühren

Keine


Besonderheiten / Befreiungen

Für die Verleihung des Verdienstordens an Ausländer gelten besondere Richtlinien. Die endgültige Entscheidung über die Verleihung trifft der Bundespräsident bzw. der Ministerpräsident des Landes NRW. Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Bei Inanspruchnahme der o.g. Dienstleistung wird empfohlen, sich direkt mit der obigen zuständigen Fachdienststelle in Verbindung zu setzen. Es wird empfohlen die Anträge direkt an den Oberbürgermeister zu richten.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich des Oberbürgermeisters

Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt

Rathaus I (Bauteil B)

Rathausstr. 11
58095 Hagen

Zi. B.230


Telefon: 02331 207-2940
Telefax: 02331 207-2473

Öffnungszeiten

Montagnach Vereinbarung
Dienstagnach Vereinbarung
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstagnach Vereinbarung
Freitagnach Vereinbarung
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen