Stadtwappen

Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens


Besonderheiten / Befreiungen
Unter Stadtwappen versteht man das offizielle Wappen der Stadt Hagen.
Bürgern, Vereinigungen und gewerbl. Unternehmen, die in Hagen ansässig sind, kann gestattet werden, das Stadtwappen zu eigenem Nutzen zu verwenden. Hier muss aber vorausgesetzt werden, dass das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder geschädigt wird. Jeder Anschein eines amtlichen Charakters muss vermieden werden. Das Wappen muss heraldisch und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben werden. Mißbräuchliche Verwendung, d.h. insbesondere die Verfolgung kommerzieller Ziele, muss ausgeschlossen sein.


Es muss ein schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Nutzungsart des Stadtwappens sowie einer ausführlichen Begründung erfolgen.

Standort & Erreichbarkeit

Fachbereich des Oberbürgermeisters

Bereich Protokoll, Städtepartnerschaften & Ehrenamt

Rathaus I (Bauteil B)

Rathausstr. 11
58095 Hagen

Zi. B.230


Telefon: 02331 207-2940
Telefax: 02331 207-2473

Öffnungszeiten

Montag08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Dienstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Mittwoch08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Donnerstag08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:45 Uhr
Freitag08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen