Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge


Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige, (jetzt) vorwiegend aus Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Für sie gilt ein besonderes Aufnahmeverfahren, das sie noch vom Herkunftsland aus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreiben müssen. Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).Nach der Ankunft in Deutschland wird nach einem Aufenthalt im Übergangslager Friedland eine Verteilung auf die Bundesländer vorgenommen.


Kontingentflüchtlinge sind Personen, die in festgelegter Anzahl nach Deutschland im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, mit einem Visum oder durch eine Übernahmeerklärung des Bundesinnenministeriums übersiedeln dürfen. Für sie gibt es kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren.


Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung

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