Leistung nach AsylbLG


Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen. Die Leistungen dienen der Sicherstellung des Lebensunterhalts.


Anspruchsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten, hilfebedürftig sind und eine der Voraussetzungen aus § 1 Abs. 1 AsylbLG erfüllen.


Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG sind von anderen Sozialleistungen wie der Sozialhilfe nach dem SGB XII oder dem Bürgergeld nach dem SGB II ausgeschlossen und erhalten im Vergleich geringere Leistungen.

Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland von 18 Monaten können Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen entsprechend der Sozialhilfe erhalten.


Die Anspruchsberechtigung endet:

  • Mit der Ausreise
  • Mit Ablauf des Monats, in dem die Leistungsvoraussetzung entfällt (z.B. bei ausreichendem Einkommen)
  • Mit Ablauf des Monats, indem die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung subsidiären Schutzes erfolgte

Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung

Standort & Erreichbarkeit

Martin-Luther-Str. 12

58095 Hagen

Fax: 02331 207-2416

Ansprechpartner:

Sachgruppenleitung:

Buchstabe B:

• Frau Schaupp, Zimmer: 005

Telefon: 02331 207-5589

E-Mail


Buchstaben A, Ki-Kz

• Frau Meurer, Zimmer: 002

Telefon: 02331 207-4539

E-Mail


Buchstaben P, Q, S, T, U

• Herr Drupisz, Zimmer: 008

Telefon: 02331 207-3048

E-Mail


Buchstaben C, D, E, F, I, J

• Herr Hinnenthal, Zimmer: 006

Telefon: 02331 207-3466 (außer freitags)

E-Mail


Buchstabe G, H, L, N, O, R

• Frau Bruns, Zimmer: 003

Telefon: 02331 207-4503

E-Mail


Buchstaben Ka-Kh, M, V-Z

• Frau Fischborn, Zimmer: 007

Telefon: 02331 207-2435

E-Mail

Öffnungszeiten

Wir beraten Sie nach Terminvereinbarung.