Sprachstandsfeststellung für vierjährige Kinder
Die Sprachstandsfeststellung wird jedes Jahr in einem standardisierten Verfahren an den Grundschulen durchgeführt. 2025 werden alle Kinder getestet, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geboren wurden und keine Kindertageseinrichtung besuchen.
Sprache und Bildung hängen eng miteinander zusammen: Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen.
Kinder verfügen über Potenziale und Fähigkeiten, die es zu erkennen, zu fördern und weiterzuentwickeln gilt – von Anfang an. In diesem Entwicklungsprozess spielt die Sprache eine ganz wichtige Rolle. Gut Deutsch zu sprechen ist Grundvoraussetzung für den Erfolg in der Schule und später im Beruf, so dass mit der Förderung der Sprachentwicklung möglichst früh begonnen werden muss.
Die gesetzlichen Regelungen (Schulgesetz, Kinderbildungsgesetz) gewährleisten, dass Diagnose und Förderung möglichst in einer Hand und künftig alltagsintegriert und damit kindgerecht erfolgen kann. So wird die Grundlage für eine früh einsetzende Sprachförderung gelegt mit dem Ziel, eine stabile Grundlage auch für den schulischen Lernerfolg zu schaffen. So können die Bildungschancen für alle Kinder erhöht und mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht werden.
Häufige Fragen
Mein Kind ist im o.g. Zeitraum geboren und besucht keine Kita, wie geht es nun weiter?
Sie erhalten von einer Grundschule in Ihrer Nähe eine Einladung zur Sprachstandsfeststellung. Die Teilnahme an dem Test ist verpflichtend. Nehmen Sie den Termin gemeinsam mit Ihrem Kind wahr. In der Grundschule führt eine sozialpädagogische Fachkraft den standardisierten Sprachtest mit Ihrem Kind durch und teilt Ihnen im Anschluss sofort das Ergebnis mit.
Sollten Sie an dem zugewiesenen Termin verhindert sein, informieren Sie bitte frühzeitig die entsprechende Grundschule und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Mein Kind hat den Test bestanden, was passiert nun?
Sie müssen nichts veranlassen, Ihr Kind ist in der Lage, ab der Einschulung in zwei Jahren dem Unterricht zu folgen. Sie erhalten im Jahr der Einschulung Post vom Schulamt.
Mein Kind hat den Test nicht bestanden, was passiert nun?
Ihrem Kind wird ein Platz in der Sprachförderung in einer nahegelegenen Kita zugewiesen. Dort besucht Ihr Kind bis zum Schulbeginn ein- oder zweimal wöchentlich für eine/zwei Stunden die Kita, um dort im Spiel mit anderen Kindern die deutsche Sprache zu erlernen oder zu verbessern. Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend.
Die Anschreiben mit den Zuweisungen der Plätze werden gegen Ende des Jahres versendet. Unter ‚Hinweise der Kindertageseinrichtungen‘ finden Sie Dokumente mit weiterführenden Informationen zur Sprachförderung in weiteren Sprachen.
Mein Kind hat den Test nicht bestanden, hat aber in der Zwischenzeit einen Kita-Platz bekommen, was muss ich tun?
Bitte lassen Sie sich in der Kita eine Bescheinigung ausstellen und senden Sie diese an die zuständige Sachbearbeiterin, postalisch oder gerne auch per Email. Sie finden die Email- und Postadresse Ihrer Sachbearbeiterin unten rechts in den Anschreiben, die Sie erhalten haben.
Standort & Erreichbarkeit
Fachbereich Bildung
- Fachdienst Schulverwaltung -
Rathausstraße 11
58095 Hagen