An- und Abmeldung



Anmeldungen von Schülern

(1)  Die Anmeldung zur Aufnahme in die Musikschule ist schriftlich nach Vordruck zu erklären. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Anmeldungen sind grundsätzlich jederzeit möglich.

(2)  Für die Musikalische Früherziehung soll die Anmeldung im Frühsommer für den Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien erfolgen. Die Anmeldung zur Grundausbildung soll zum 01.01. des Jahres erfolgen.

(3)  Die Aufnahme in die Musikschule wird durch Übersendung eines Gebührenbescheides bzw. durch die Erteilung der ersten Unterrichtsstunde bestätigt.
Ablehnung und Widerruf der Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Bescheid an den Schüler, bei Minderjährigen entsprechend an den Erziehungsberechtigten.

Ein Anspruch auf Erteilung des Unterricht besteht nicht, wenn besondere Gründe die Durchführung des Unterrichts teilweise oder ganz unmöglich machen, z.B. wenn nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen oder wenn nicht genügend Anmeldungen zur Bildung einer arbeitsfähigen Gruppe oder Kurses vorliegen.


Abmeldungen von Schülern


(1)  Abmeldungen sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten.

(2)  Abmeldungen vom Instrumental- ,Gesangs-, Theorie- oder Sonderpädagogikunterricht sind im Interesse eines geordneten Unterrichtsbetriebes mit einer Frist von 6 Wochen zum 30.04., 31.08. und 31.12. eines Jahres möglich.

(3)  Bei der Musikalischen Früherziehung bzw.- Grundausbildung sind während der ersten drei Unterrichtsmonate Abmeldungen jederzeit möglich. Die Gebührenpflicht während der Probezeit endet mit Ablauf des Monats, in dem letztmalig Unterricht erteilt wurde.

Nach Ablauf der Probezeit ist eine Abmeldung nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Anmeldung für den gewählten Unterricht ist danach vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Kurses verbindlich. Diese Kurse enden automatisch durch Zeitablauf, eine Abmeldung ist daher nicht erforderlich.

Bei der Musikalischen Grundausbildung und der Musikalischen Früherziehung kann abweichend hiervon der 2jährige Kurs nach einem Jahr durch Abmeldung zum Jahresende bei der Musikalischen Grundausbildung bzw. Schuljahresende bei der Musikalischen Früherziehung mit einer Frist von 6 Wochen beendet werden.

Standort & Erreichbarkeit

Max-Reger-Musikschule
Musikschule der Stadt Hagen
Dödterstr. 10, 58095 Hagen


Tel.: 0 23 31/ 207-31 42 (Zentrale)
Fax: 0 23 31/ 207-24 44

Öffnungszeiten der Verwaltung:

Montag08:30 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstaggeschlossen
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen