Schadenersatzanspruch gegen die Stadt
Haben Sie einen Schaden erlitten, für dessen Ursache sie die Stadt Hagen verantwortlich halten, können Sie Ihren Schadenersatzanspruch beim Rechtsamt geltend machen.
Zur Beurteilung, ob und ggf. in welcher Höhe ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Stadt Hagen besteht, muss der genaue Sachverhalt bekannt sein.
Sie sollten also gegenüber dem Rechtsamt - nach Möglichkeit schriftlich - detailliert beschreiben,
- was sich
- wann
- wo
- auf welche Weise und
- mit welchen Folgen
ereignet hat.
Waren Zeugen zugegen, ist es sinnvoll, diese ebenfalls zu benennen oder gleich eine schriftliche Zeugenaussage beizufügen.
Bitte beachten Sie aber, dass nicht jeder Schaden, dessen Ursache im Einflussbereich der Stadt Hagen liegt, unbedingt einen Schadenersatzanspruch begründet. Die Gerichte haben hier Maßstäbe entwickelt, die nicht nur für die Stadt, sondern gleichermaßen auch im privaten Bereich gelten.
Hier nur einige Beispiele:
- War der Geschädigte in der Lage, eine Gefahrenstelle rechtzeitig zu erkennen, d.h. hat seine eigene Unaufmerksamkeit zu dem Schaden beigetragen, kann dies dazu führen, dass er seinen Schaden nur teilweise oder sogar überhaupt nicht ersetzt erhält.
- Bricht z.B. durch einen Sturm aus einem gesunden Baum ein Ast heraus oder stürzt der Baum sogar um, ist der Besitzer des Baumes für einen dadurch entstandenen Schaden in der Regel nicht verantwortlich. Gleiches gilt, wenn der Baum zwar Schäden aufwies, der Besitzer aber trotz ausreichender Kontrolle gar nicht in der Lage war, diese Schäden festzustellen.
- Nicht alle Unebenheiten auf Gehwegen müssen unbedingt beseitigt werden; bis zu einer bestimmten Höhe (je nach Situation unterschiedlich, in der Regel 1,5 cm - 2 cm) muss ein Fußgänger solche Unebenheiten hinnehmen.
- Im Winter muss nicht jede Straße und jeder Weg jederzeit geräumt und gestreut werden, in den Nachtstunden besteht z.B. keine Räum- und Streupflicht. Des weiteren ist auf verkehrsunwichtigen Straßen der Winterdienst nur eingeschränkt oder gar überhaupt nicht erforderlich.
Die Stadt kann die Regulierung von Schadenersatzansprüchen nicht auf eine Versicherung abwälzen, sondern muss Schadenersatz aus eigenen - also letztlich aus steuerfinanzierten - Mitteln leisten.
Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sehr sorgfältig prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe die Stadt zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.
Dabei sind oft auch andere Fachämter der Stadtverwaltung anzuhören.
Eine möglicherweise längere Bearbeitungsdauer bedeutet also nicht, dass die Stadt sich von vornherein einer Schadenregulierung verweigert, sondern wird in der Regel dadurch verursacht, dass für die Beurteilung des Falles wichtige Informationen noch fehlen und erst beschafft werden müssen.
Bitte haben Sie in einem solchen Fall etwas Geduld.
Hinweis zum Datenschutz bei Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt Hagen
Ihre Ansprechpartner finden Sie
im Gebäudeteil B, 2. Etage:
- Herr Pach, Raum B. 267, Tel. 02331 207-2841
- Frau Korth, Raum B. 260, Tel. 02331 207-2840
Standort & Erreichbarkeit
Rechtsamt
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58095 Hagen
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