Ziele und Werte der EU


Ziele


Die Ziele der Europäischen Union sind:

  • Förderung des Friedens, der europäischen Werte und des Wohlergehens ihrer Bürgerinnen und Bürger
  • Freiheit, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit ohne Binnengrenzen
  • nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage von ausgeglichenem Wirtschaftswachstum und Preisstabilität, einer wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft bei Vollbeschäftigung, sozialem Fortschritt und Schutz der Umwelt
  • Eindämmung sozialer Ungerechtigkeit und Diskriminierung
  • Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Fortschritts
  • Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts und Solidarität zwischen den Mitgliedsländern
  • Achtung ihrer reichen kulturellen und sprachlichen Vielfalt
  • Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist

Werte


Alle EU-Mitgliedsländer teilen die Werte der EU: Sie streben eine Gesellschaft an, in der Inklusion, Toleranz, Rechtstaatlichkeit, Solidarität und Nichtdiskriminierung selbstverständlich sind. Diese Werte prägen unseren europäischen Lebensstil:
  • Würde des Menschen - Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen. Sie bildet das eigentliche Fundament der Grundrechte.
  • Freiheit - Die Freizügigkeit ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, innerhalb der EU zu reisen und ihren Wohnsitz zu wählen. Persönliche Freiheiten wie die Achtung des Privatlebens, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sind durch die EU-Charta der Grundrechte geschützt.
  • Demokratie - Die Arbeitsweise der Union beruht auf der repräsentativen Demokratie. Als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger genießen Sie auch bestimmte politische Rechte. Jeder erwachsene EU-Bürger hat das aktive und passive Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament. Er oder sie kann sich sowohl im Wohnsitzland als auch im Herkunftsland zur Wahl stellen.
  • Gleichstellung - Bei der Gleichstellung geht es um gleiche Rechte aller Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Teil aller politischen Maßnahmen der EU und Grundlage der europäischen Integration. Sie gilt für alle Bereiche. Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit wurde bereits 1957 vertraglich festgeschrieben. Zwar ist die Gleichstellung noch nicht vollständig verwirklicht, doch hat die EU bedeutende Fortschritte erzielt.
  • Rechtsstaatlichkeit - Die EU beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Alle ihre Tätigkeiten stützen sich auf freiwillig und demokratisch von ihren Mitgliedsländern vereinbarte Verträge. Recht und Gesetz werden von einer unabhängigen Justiz aufrechterhalten. Die Mitgliedsländer haben dem Europäischen Gerichtshof die Befugnis übertragen, in letzter Instanz zu entscheiden. Seine Urteile müssen von allen respektiert werden.
  • Menschenrechte - Die Menschenrechte sind durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert. Dazu gehören das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten oder des Zugangs zur Justiz.


Die EU baut auf diesen Zielen und Werten auf, die im Vertrag von Lissabon und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegt sind.


2012 wurde die EU für ihren Einsatz für Frieden, Versöhnung, Demokratie und Menschenrechte in Europa mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.


Quelle: europa.eu

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