Bauanträge und Bauberatung
Auf einen Blick
- Sie möchten ein Haus bauen, umbauen oder abreißen? Sie planen eine Garage, einen Zaun oder ein Schwimmbecken?
- Um Gefahren oder Streit in der Nachbarschaft vorzubeugen, ist dafür in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
- Zu allen Fragen rund um das Thema Bauen unterstützen und beraten die Kolleg*innen aus dem Bereich Bauordnung Sie gerne.
Online-Services
Unsere Leistungen im Serviceportal HagenDie Bauordnung der Unteren Bauaufsicht
Die Bauordnung bietet Ihnen Informationen und Beratung in allen baurechtlichen Fragen
- Zentrale Annahme und Vorprüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Anträgen; Informationen zum Anzeigeverfahren;
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Schornsteinfeger
- Einsicht in das Bauaktenarchiv über den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster
Die Zentrale Antragsannahme: Vorprüfstelle
Die Vorprüfstelle ist die zentrale Annahmestelle von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen Baurechtlichen Anträgen. Bei der Vorprüfstelle findet nur die Eingangsbearbeitung statt. Die abschließende Sachbearbeitung erfolgt in den jeweiligen technischen Bezirken
Formulare:
Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW 2018 + § 50 Sonderbau (auch Vorbescheid) PDF (354,8 kB)
Befristete Nutzungsänderungsanzeige § 64 Abs. 2 BauO NRW 2018 PDF (309,9 kB)
Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018 PDF (163,0 kB)
Werbeanlage (auch Vorbescheid) PDF (1,2 MB)
Grundstücksteilung PDF (925,5 kB)
Anzeige der Beseitigung von Anlagen § 62 Abs. 3 Satz 3 BauO NRW 2018 PDF (911,2 kB)
Genehmigung der vollständigen Beseitigung § 62 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW 2018 PDF (271,3 kB)
Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlage PDF (893,5 kB)
Antrag auf Abweichung für verfahrensfreie Vorhaben PDF (199,7 kB)
Erhebungsbogen Statistik der Baugenehmigungen PDF (691,3 kB)
Online-Formulare:
Formular: Abgeschlossenheitsbescheinigung - Antrag auf Erteilung
Formular: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung
Formular: Antrag auf Bauzustandsbesichtigung zur Fertigstellung des Rohbaues
Formular: Antrag zur Bauzustandsbesichtigung zur abschließenden Fertigstellung
Formular: Anzeige zur Fertigstellung
Formular: Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Formular: Antrag auf Eintragung einer Baulast
Merkblätter:
Merkblatt zur Rücknahmefiktion PDF (19,9 kB)
Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht PDF (296,5 kB)
Alle Vordrucke für Bauanträge und Anlagen zur Verwaltungsvorschrift der Bauprüfverordnung finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW
Hier erhalten Sie Informationen rund ums Thema Bauen
Baulastenverzeichnis
Die Führung des Baulastenverzeichnisses umfasst Eintragungen, Löschungen, Auskünfte und Bescheinigungen
- Für die Eintragung einer Baulast werden die ausgefüllten Vordrucke Antrag auf Eintragung sowie die betreffende Verpflichtungserklärung (zum Beispiel Abstandsfläche) und amtliche Lagepläne (ein Original und Kopien), in dem die Baulastfläche eingezeichnet ist, benötigt.
- Der Antrag ist unterschrieben mit der vorbereiteten Verpflichtungserklärung bei der oben angegebenen Dienststelle einzureichen.
- Die Erklärung wird dann von dem*der Baulastgeber*in bei der Stadt Hagen unterzeichnet.
- Amtliche Lagepläne werden entweder von einem*r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in oder dem Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster erstellt
- Generell werden nur belastete Grundstücke im Baulastenverzeichnis geführt
Downloads:
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Hagen online abzufragen beziehungsweise zu beantragen.
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind jedoch kostenpflichtig.
- Die Gebühr richtet sich nach den Tarifstellen 2.5.6.3 und 2.5.6.4. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) mit Stand vom 9. November 2019.
- Danach beträgt die Gebühr für eine Negativ-Auskunft je Grundstück 30 Euro.
- Die Gebühr für eine Positiv-Auskunft beträgt pro Grundstück zwischen 50 und 150 Euro.
- Maßgebend für den Grundstücksbegriff ist das Flurstück, wenn es ein selbstständiges Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne bildet.
- Sind mehrere Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Nummer eingetragen, so bilden sie grundbuchrechtlich ein Grundstück und sind auch nur dann gemeinsam in den genannten Tarifstellen gemeint.
- Mit elektronischer Bezahlung erhalten Sie sofort das Negativ-Attest online, andernfalls haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf schriftliche Auskunft bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen.
- Bitte wählen Sie über das Kartenwerk OSIRIS das gewünschte Grundstück mit den eindeutigen Abfrage-Kriterien ‘Gemarkung, Flur und Flurstücken‘ aus und starten die Online-Auskunft.
Zur Online Negativ-Auskunft zu Baulasten
Dokumentation und Anleitung:
Bei der Vorprüfstelle erhalten Sie alle baurechtlichen Informationen zur Grundstücksteilung.
Besonderheiten:
- Bitte beachten Sie, dass Teilungsanträge für bebaute Grundstücke grundsätzlich über eine*n öffentlich-bestellten Vermessungsingenieur*in gestellt werden müssen.
- Außerdem müssen alle beteiligten Grundstückseigentümer*innen ihr schriftliches Einverständnis erklären.
- Für die Teilung von unbebauten Grundstücken ist keine baurechtliche Genehmigung erforderlich.
Formular:
Schornsteinfeger
Hier erhalten Sie Informationen, welcher Schornsteinfegerbetrieb für Sie zuständig ist.
Ordnungsbehördliche Verfahren in der Verwaltungsabteilung - Schornsteinfegerangelegenheiten -
- Rathaus I, 2. Etage, Zimmer B.245, Rathausstraße 11, 58095 Hagen
- Telefon: 02331/207-3803
- Fax: 02331/207-2463
Schornsteinfegersuche:
Informationen zu genehmigungsfreien Vorhaben
Alle Hinweise zur Freistellungsregelung bei Baungenehmigungen finden Sie in unserem Merkblatt
Untere Bauaufsicht
Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Rathaus I, 2. Etage, Zimmer B.238 bis B.282
Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Persönliche Sprechzeiten finden nur nach Terminvergabe durch die jeweilige Ansprechperson im Fachbereich statt, ansonsten stehen Ihnen die Kolleg*innen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.