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Foto: Nahaufnahme einer Hand, die einen Zettel in eine Wahlurne wirft.
Am 14. September ist die Kommunalwahl in Hagen.

Informationen zur Kommunal- und Integrationsratswahl am 14. September

Mittwoch, 20.August 2025

Am Sonntag, 14. September, finden die Kommunalwahlen beziehungsweise die Wahl des Ruhrparlaments des Regionalverbands Ruhr statt. Für rund 143.000 stimmberechtigte Hagenerinnen und Hagener heißt es dann: „Auf zur Wahlurne“. Am gleichen Tag findet für rund 63.000 Bürgerinnen und Bürger mit einer Migrationsgeschichte die Integrationsratswahl statt.

Wie gewohnt können Hagenerinnen und Hagener im Wahllokal oder per Briefwahl ihre Stimmen abgeben. Die Briefwahlbeantragung ist seit Montag, 4. August, möglich und kann sowohl online, per E-Mail oder auch vor Ort in den bekannten Bürgerämtern beantragt beziehungsweise durchgeführt werden. Gewählt werden der neue Oberbürgermeister oder die neue Oberbürgermeisterin, die Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderats in den 26 Kommunalwahlbezirken, die Vertretungen der fünf Stadtbezirke und die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (Ruhrparlament). Bürgerinnen und Bürger können somit – bei Teilnahme an beiden Wahlen – auf bis zu fünf Stimmzetteln ihre Stimmen abgeben.

Jeder Stimmzettel hat seine spezifische Farbe, damit die Wahlen leichter zu unterschieden sind. Dies erleichtert außerdem die spätere Auszählung. Folgende Stimmzettelfarben gibt es:

  • Wahl des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin: blauer Stimmzettel
  • Wahl zur Vertretung des Rates: grüner Stimmzettel
  • Wahl zur Vertretung der Bezirksvertretungen: rosa Stimmzettel
  • Wahl des Ruhrparlaments: violetter Stimmzettel
  • Wahl des Integrationsratswahl: weißgrauer Stimmzettel

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt beziehungsweise im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Wahl des Integrationsrats ist die Wahlberechtigung etwas enger definiert. Wahlberechtigt ist hier wer

  • nicht Deutsche oder nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Stadt Hagen ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wahlberechtigt sind:

  • Personen aus dem Ausland, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

Alle Wahlberechtigten werden nach den obigen Kriterien in ein sogenanntes Wählerverzeichnis aufgenommen. Für die Integrationsratswahl findet die Erstellung eines gesonderten Wählerverzeichnisses statt. Das Wählerverzeichnis ist die Grundlage für die Wahlbenachrichtigungen, die bis Sonntag, 24. August, versandt sind. Es handelt sich um eine Liste mit allen Personen, die wählen dürfen. Diese liegt am Ende den Wahlvorständen im Wahllokal am Wahltag zur Kontrolle vor.

Aufgrund von Doppelstaatsbürgerschaften oder der Zugehörigkeit zu einem EU-Staat werden einige Bürgerinnen und Bürger zwei Wahlbenachrichtigungsbriefe bekommen, einmal für die Kommunalwahlen und einmal für die Integrationsratswahl. Sollten Personen bis Sonntag, 24. August, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, kann das verschiedene Gründe haben: Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Auch wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist von Montag, 25. August, bis Freitag, 29. August, 12 Uhr bei der Stadt Hagen, Briefwahlbüro, Rathausstraße 11 oder beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilung Statistik und Wahlen, Freiheitstraße 3, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift Einspruch einlegen.

Für die Integrationsratswahl können sich Bürgerinnen und Bürger bis Dienstag, 2. September, eintragen lassen, wenn sie den dafür erforderlichen Nachweis der Berechtigung erbringen können. Hierzu veröffentlicht die Stadt Hagen am morgigen Donnerstag, 21. August, eine detaillierte und öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis im Amtsblatt der Stadt Hagen.

Wo finde ich mein Wahllokal?

Auf der Wahlbenachrichtigung ist der Wahlraum der jeweiligen Empfängerin beziehungsweise des jeweiligen Empfängers vermerkt. Der Wahllokalfinder für Hagen ist unter www.hagen.de sowie www.hagen.de/wahllokalfinder zu jeder Zeit abrufbar. Hier können Hagenerinnen und Hagener schon vorab über das Suchfeld nach ihrem zuständigen Wahllokal suchen.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Bürgerinnen und Bürger können Wahlscheinanträge am einfachsten per Online-Wahlscheinantrag einmalig unter www.hagen.de/briefwahl, per E-Mail an briefwahl@stadt-hagen.de, per Brief an Stadt Hagen, Briefwahlbüro, Postfach 4249, 58042 Hagen, oder per Fax an 02331/207-2424 stellen. Bei allen Antragsarten müssen der vollständige Vorname, Nachname, Adresse der Hauptwohnung und Geburtsdatum des Antragstellers angegeben sowie vermerkt werden, ob die Wahlunterlagen für die Wahl am Sonntag, 14. September, und auch für eine eventuelle Stichwahl an die Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen. Die Bearbeitungszeit des Briefwahlantrages verkürzt sich spürbar, wenn der Wahlscheinantrag online gestellt wird. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, und eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 28. September, unterschiedlich versenden zu lassen. Bei Fragen zur Briefwahl stehen die Mitarbeitenden des Briefwahlbüros unter Telefon 02331/207-5555 zur Verfügung. Am Wahlsonntag ist das Wahlamt für Fragen zur Wahl oder zum Wahllokal von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 02331/207-5555 zu erreichen.